Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Beim Verfassungsreferendum in der Türkei am 16. April 2017 entschieden die Wähler darüber, ob das 18 Punkte umfassende verfassungsändernde Gesetz Nr. 6771 im Wesentlichen voraussichtlich im November 2019 in Kraft treten soll und damit insgesamt 69 Artikel der Verfassung geändert werden. Vorgesehen ist mit der Einführung des Präsidialsystems die Bündelung der Exekutivbefugnisse und mehr Einfluss auf die Justiz in der Hand des Präsidenten, derzeit Recep Tayyip Erdogan.
Neben dem damit verbundenen Abschied von der Demokratie und der Gewaltenteilung sowie der Unabhängigkeit der Justiz wird die Wiedereinführung der Todesstrafe debattiert und zudem die Unterdrückung/Zensur der Presse (Beispiel: Deniz Yücel) und der freien Meinungsäußerung alltäglich und normalisiert. Eine solche Türkei kann und darf nicht Mitglied der Europäischen Union werden und gleichsam kann und darf eine Stadt, egal welche, dieser Türkei nicht Partnerstadt von Rödermark werden. Gestützt wird dies u.a. mit Blick auf das Gesamtergebnis zum Referendum:
. Konsulat in Frankfurt: Ja: 58% ; Nein: 42% . Gesamtergebnis der Türkei: Ja: 51,4% ; Nein: 48,6% . Region Ostanatolien: Ja: 57,6% ; Nein: 42,4% . Provinz Malatya: Ja: 69,6% ; Nein: 30,4% . Distrikt Hekimham: Ja: 40,8% ; Nein: 59,2%
Im Landkreis Hekimhan haben damit zwar 6.929 Wählerinnen und Wähler mutig gegen das Verfassungsreferendum gestimmt, dennoch bleibt Hekimhan integraler Bestandteil der Türkei und deren Staatsaufbau. Einer Türkei, die sich insgesamt mit dem Ergebnis des Referendums mit schnellen Schritten wegbewegt von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Meinungs-, Justiz- und Pressefreiheit. Eine Städtepartnerschaft jedoch lebt von kulturellem Austausch und regelmäßigen gegenseitigen Besuchen. Besuchen dann in einem Land mit Präsidialtotalitarismus, in dem man als politischer Bürger und/oder Delegationsmitglied Angst haben muss, aufgrund „unbedachter“, kritischer oder politisch nicht opportuner Äußerungen inhaftiert zu werden und in dem zugleich die Unabhängigkeit der Justiz nicht mehr gewährleistet ist, kann der deutschen Seite aus Sicht der FDP auf absehbare Zeit nicht zugemutet werden. Aktuellstes Beispiel hierfür ist die Inhaftierung (Vorwurf nach Medienberichten: „Terrorpropaganda“) der Deutschen Übersetzerin Mesale Tolu. Das Auswärtige Amt forderte vor wenigen Tagen öffentlich Zugang zu der in einem Frauengefängnis bei Istanbul einsitzenden Tolu; die Türkei verstoße gegen das Völkerrecht, weil deutsche Behörden nicht unverzüglich nach der Inhaftierung der deutschen Staatsbürgerin am 30. April informiert wurden. Der Deutsche Journalistenverband sprach dazu unlängst von einem „dreisten Willkürakt der türkischen Autokratie gegen die freie Presse“. Das Auswärtige Amt teilt weiter mit, dass es neben Tolu und Yücel vier weitere Deutsche in der Türkei gebe, bei denen die Kontaktaufnahme schwierig sei und zudem gebe es Deutsche, die aus strafrechtlichen Gründen das Land nicht verlassen dürften.
Zusätzlich zu den bereits aufgezählten Hindernissen muss nach dem Referendum jetzt ein klares Zeichen für die Demokratie und speziell für die Meinungs- und Pressefreiheit, für die Gewaltenteilung, für die Unabhängigkeit der Justiz und ganz klar gegen die Todesstrafe und schon ersten Gedanken darüber gesetzt werden. Diese Türkei kann nicht Mitglied der Europäischen Union sein und konsequenterweise kann keine Stadt dieser Türkei die objektiven Voraussetzungen für eine Städtepartnerschaft mit Rödermark mitbringen Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung würdigt den Mut der rund 7.000 Wählerinnen und Wähler im Landkreis Hekimhan, die beim Verfassungsreferendum 2017 mit „Hayir“ (Nein) gestimmt haben.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass auf absehbare Zeit, mindestens solange Präsident Recep Tayyip Erdogan an der Macht ist und Menschenrechte sowie elementare Bestandteile von Demokratie und Rechtsstaat wie Presse- und Meinungsfreiheit, usw. in der Türkei nicht gewährleistet sind, keine Basis für eine neue Städtepartnerschaft mit einer Stadt in der Türkei, welcher auch immer, erkennbar ist.
3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, der Türkischen Kreisstadt Hekimhan unter Bezugnahme auf deren Schreiben vom 19.03.2015 und den Gemeinderatsbeschluss vom 04.12.2014 schriftlich und offiziell mitzuteilen, dass von Seiten der Stadt Rödermark auf absehbare Zeit keine entsprechende Basis für eine Städtepartnerschaft mit Hekimhan gesehen werden kann.
4. Die bestehenden guten Kontakte zwischen den beiden Städten sollen unabhängig von einer offiziellen Städtepartnerschaft aufrechterhalten werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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