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Auszug - Bebauungsplan A 34 "Südlich der Heinrich-Heine-Straße" Beschluss über die öffentliche Auslegung  

 
 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:14 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0126_1/17 Bebauungsplan A 34 "Südlich der Heinrich-Heine-Straße"
Beschluss über die öffentliche Auslegung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Liegenschaften   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt ohne Aussprache.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanesdlich der Heinrich-Heine-Straße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom Mai 2017.

 

Ergänzung: Der vorliegende Planentwurf wird dahingehend geändert, als entlang der östlichen Grundstücksgrenze für den Bereich der bestehenden Grenzbebauung des Anwesens Heinrich-Heine-Straße 12 (Flurstück 109/3) eine Baulinie festgesetzt wird und dies ebenfalls auf gleicher Höhe für das östlich angrenzende Flurstück 110/3.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 2, Nr. 108/3, 109/3, 109/4, 110/2, 110/3, 111/3, 111/4 und 112/3 bis 112/12.

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (11), AL/Die Grünen (9), SPD (4), FWR (4), FDP (4)

Ablehnung:/

Enthaltung:/