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Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt ohne Aussprache.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Südlich der Heinrich-Heine-Straße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).
Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom Mai 2017.
Ergänzung: Der vorliegende Planentwurf wird dahingehend geändert, als entlang der östlichen Grundstücksgrenze für den Bereich der bestehenden Grenzbebauung des Anwesens Heinrich-Heine-Straße 12 (Flurstück 109/3) eine Baulinie festgesetzt wird und dies ebenfalls auf gleicher Höhe für das östlich angrenzende Flurstück 110/3.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 2, Nr. 108/3, 109/3, 109/4, 110/2, 110/3, 111/3, 111/4 und 112/3 bis 112/12.
Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen
Zustimmung:CDU (11), AL/Die Grünen (9), SPD (4), FWR (4), FDP (4) Ablehnung:/ Enthaltung:/ |
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