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Vorlage - VO/0126_1/17  

 
 
Betreff: Bebauungsplan A 34 "Südlich der Heinrich-Heine-Straße"
Beschluss über die öffentliche Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
27.06.2017 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A34_Planbild_ergänzt  

Sachverhalt/Begründung:

 

Durch den Bebauungsplan „Südlich der Heinrich-Heine-Straße“ sollen die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Bebauung bislang unbebauter Grundstücke und – nach dem Abbau einer Freileitung – für die Aufhebung der damit verbundenen bisherigen baulichen Beschränkungen geschaffen werden.

 

Der Bebauungsplan „Südlich der Heinrich-Heine-Straße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den Bebauungsplan „Nördlich Hanauer Straße“ in allen seinen Festsetzungen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.

 

Zur Beschleunigung des Planverfahrens sollen gemäß § 4a Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeits- sowie die Behördenbeteiligung gleichzeitig durchgeführt werden. Zur Billigung der Entwurfsfassung kann der Beschluss über die öffentliche Auslegung gefasst werden.

 

Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger (Praxisgemeinschaft).


Ergänzter Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Südlich der Heinrich-Heine-Straße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom Mai 2017.

 

Ergänzung: Der vorliegende Planentwurf wird dahingehend geändert, als entlang der östlichen Grundstücksgrenze für den Bereich der bestehenden Grenzbebauung des Anwesens Heinrich-Heine-Straße 12 (Flurstück 109/3) eine Baulinie festgesetzt wird und dies ebenfalls auf gleicher Höhe für das östlich angrenzende Flurstück 110/3.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 2, Nr. 108/3, 109/3, 109/4, 110/2, 110/3, 111/3, 111/4 und 112/3 bis 112/12.

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 


Anlagen:

 

- wie Vorlage VO/0126/17

- zusätzlich: A 34 Planbild-ergänzt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A34_Planbild_ergänzt (125 KB)