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Vorlage - FDP/0132/17  

 
 
Betreff: Ausschreibungsbedingungen für den Integrationsförderpreis optimieren
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
12.06.2017 
9. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur zurückgestellt   
22.08.2017 
10. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur zurückgezogen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
14.06.2017 
13. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
27.06.2017 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
05.09.2017 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.08.2017 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Am 09.06.2009 hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Ausschreibung und Vergabe eines Integrationsförderpreises der Stadt Rödermark ab dem Jahr 2010 beschlossen. Der Integrationsförderpreis wird seitdem jährlich im Rahmen der Einbürgerungsfeier der Stadt, die in der Regel am 23. Mai stattfindet, überreicht.

 

Beschlossen wurde u.a. Folgendes: „Mit der Schaffung eines Integrationsförderpreises sollen beispielhafte Projekte und Maßnahmen gefördert werden, die dem Ziel einer besseren Integration dienen.Der Integrationsförderpreis soll Rödermärker Vereine, Institutionen und Privatpersonen dann finanziell unterstützen, die die Durchführung beispielhafter neuer Maßnahmen oder Projekte in Rödermark planen. Der Preis soll jährlich zur Finanzierung von Maßnahmen und Projekten vergeben werden.

Über die Ausschreibungsbedingungen, Inhalte und die Vergabe des Preises entscheidet der Magistrat unter Hinzuziehung des Arbeitskreises Integration und des Ausländerbeirates.“

 

In den letzten Jahren wurde es immer schwieriger, würdige Preisträger zu finden, weil zu wenige bis keine Bewerbungen eingingen. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass mit persönlichen Beziehungen und unter Umgehung des beschlossenen Auswahlverfahrens versucht wurde, Preisträger zu finden, damit die Symbolik

der Preisvergabe aufrechterhalten werden kann. Diese Methodik führte 2016 und 2017 dazu, dass der Magistrat, der eigentlich über die Vergabe des Preises zu entscheiden hat, bei dieser ausgehebelt wurde. Wenn erst in einer Pressemitteilung vom 21. April die Öffentlichkeit über die Ausschreibung des Preises informiert wird und als Einsendeschluss für Vorschläge der 21. Mai, also 2 Tage vor der Preisverleihung festgelegt wird, führt das dazu, dass die Preisträger bereits feststanden und zur Preisvergabe eingeladen waren, bevor der Magistrat sich erstmalig mit den Bewerbungen befasst hat.

 

Dieses Verfahren entspricht - objektiv - nicht den festgelegten Ausschreibungsbedingungen, die eine Beteiligung von AG Integration, dem Ausländerbeirat und dem Netzwerk für Flüchtlinge vorsieht, und ist der Sache völlig unwürdig. So etwas darf sich aus Sicht der FDP-Fraktion nicht mehr wiederholen. Um die Zahl der Bewerbungen wieder zu erhöhen und dem Magistrat bei der Vergabe wieder eine Wahl zu bieten, um unnötigen Zeitdruck und jedes „Geschmäckle“ bei der Preisvergabe zu vermeiden, sollten die Ausschreibungsbedingungen optimiert bzw. konkretisiert werden. Förderungswürdig sollen aus Sicht der FDP in Zukunft neben im Vergabezeitraum des jeweiligen Kalenderjahres bereits laufenden Projekten auch solche Projekte sein, die innert 6 Monaten vor der Preisvergabe (im jeweiligen Kalenderjahr) bereits abgeschlossen wurden. Zukünftige Projekte sollen weiterhin bei der Preisvergabe bevorzugt behandelt werden.

 

Weiterhin soll es ein strikt festgelegtes Ende der Bewerbungsfrist geben. Sollten bis zu diesem Datum keine Bewerbungen vorliegen, wird die Vergabe des Preises um ein Jahr ausgesetzt. Über die Vergabe hat der Magistrat so rechtzeitig zu entscheiden, dass die Preisträger nach der Entscheidung noch rechtzeitig eingeladen werden können.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Ausschreibungsbedingungen für den Integrationsförderpreis der Stadt Rödermark dahingehend abzuändern und zu optimieren, dass nicht nur geplante, sondern auch noch laufende oder in den letzten 6 Monaten vor der Preisvergabe am 23.05. des laufenden Jahres abgeschlossene Projekte

ausgezeichnet werden können. Die öffentliche Ausschreibung soll jeweils bereits im Januar des Jahres der Auszeichnung stattfinden. Das Ende der Bewerbungsfrist soll auf den 31. März festgelegt werden. Die Erstbefassung im Magistrat soll im Laufe des Aprils geschehen, bevor dem Arbeitskreis Integration dem Ausländerbeirat und dem Netzwerk für Flüchtlinge die Vorschläge vorgestellt und mit ihnen diskutiert werden.

Sollten bis zum 01. April keine Vorschläge eingegangen sein, wird der Integrationsförderpreis für das laufende Kalenderjahr ausgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: