Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des VorhabenbezogenenBebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „In der Plattenhecke 2a“ imStadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB)in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).
Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom Mai 2017.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr.485/11und 485/14 teilweise.
Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
27.06.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt ohne Aussprache.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des VorhabenbezogenenBebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „In der Plattenhecke 2a“ imStadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB)in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).
Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom Mai 2017.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr.485/11und 485/14 teilweise.
Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen
Zustimmung:CDU (11), AL/Die Grünen (9), SPD (4), FDP (4)