Welche spezifischen „rechtlichen Gründe“ werden angeführt, um eine Tempo 30 Beschränkung in der Rodaustraße bzw. Hanauerstraße und Niederröderstraße nicht umzusetzen, gerade vor dem Hintergrund der seit Jahren zunehmenden Straßenschäden, welche nachweislich eine erhebliche Zunahme des Lärmpegels nach sich ziehen.
In einer Antwort an Norbert Kern betreffend einer „Kreisellösung an der Kipferl-Kreuzung“ gaben die zuständigen Fachbereichsleiter an, „[d]ie Stadt [habe] in der jüngsten Vergangenheit sowohl die Forderungnach einer Kreisellösung an der „Kipferl-Kreuzung" als auch derRealisierung einer Querungshilfe für die Nahmobilität auf der
Nieder-Röder Str. an den zuständigen Maßnahmen- undStraßenbaulastträger Hessen Mobil herangetragen. Hessen Mobil verneinte in einer Mail vom 06.10.2022 an Herrn Kern diesen Kontakt.
Wann wurde Hessen Mobil zwecks einer „Kreisel-Lösung“ an der „Kipfer-Kreuzung“ angefragt? (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.06.2021)
Wurden bei der zuständigen Behörde Bemühungen bzw. Anfragen seitens des Magistrats hinterlegt, Tempo 30 an den angesprochenen Straßen anzuordnen? Wenn ja, wann ist dies geschehen?
24.05.2023 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark