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Vorlage - FDP/0129/23  

 
 
Betreff: Schnelle Kommunikation mit Entsorgungsunternehmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
10.05.2023 
19. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
11.05.2023 
18. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
24.05.2023 
15. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Immer wieder kommt es vor, dass die von der Stadt beauftragten Entsorgungsunternehmen die vereinbarten Abhol-Termine nicht einhalten können, sei es durch Urlaub, Krankheit oder technische Probleme. Zuletzt passiert bei der Abfuhr der Gelben Säcke in der KW 16 durch die Firma Remondis. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern auch mit teilweise erhöhtem Aufwand und Müllaufkommen für die Stadt verbunden. Teilweise mussten Säcke neu verpackt werden, da Vögel diese aufgerissen haben. Bei stürmischem Wetter werden cke auf die Straße geweht und von Autos oder LKWs beschädigt, Müll fliegt durch die Landschaft und muss oft von städtischen Mitarbeitern eingesammelt werden. Fazit: wird Müll nicht an den vereinbarten Tagen abgeholt, entsteht ein erheblicher Mehraufwand r die städtischen Mitarbeiter. Dies könnte zum Teil vermieden werden, wenn es eine schnelle Kommunikation zwischen den Entsorgungsbetrieben und der Stadt bzw. der Stadt mit den Bürgern gäbe.


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

1) Sich mit den aktuell beauftragten Entsorgungsunternehmen in Verbindung zu setzen, um diese aufzufordern, es unverzüglich der Stadt Rödermark mitzuteilen, wenn der im Entsorgungsfahrplan den Bürgern kommunizierte Termin seitens des Unternehmens nicht eingehalten werden kann (d.h. die Abholung sich um einen Tag oder mehr verzögert).

 

2) Informationen über abweichende Abhol-Termine unverzüglich an prominenter Stelle auf die städtische Homepage zu setzen sowie über die Social-Media-Auftritte der Stadt zu kommunizieren.

 

3) Bei Neuausschreibungen von Entsorgungsdienstleistungen diesen Punkt in die Vertragsbedingungen mit aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: