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Sachverhalt/Begründung: Die Stadt Rödermark wurde mit Zuwendungsbescheid vom 01.11.2017 mit der Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ in das Bund-Länder-Städtebauförder-programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (vormals „Stadtumbau in Hessen“) aufgenommen.
Im Rahmen des Förderungsprogramms stellt das Anreizprogramm ein Instrument dar, private Hauseigentümer zu motivieren, in ihre Immobilien – im Sinne einer Aufwertung des gesamten Stadtquartiers – zu investieren und sie hierbei finanziell zu unterstützen.
In Abstimmung mit dem Büro Rittmannsperger und der Lokalen Partnerschaft Ober-Roden wurde die „Förderrichtlinie des Anreizprogramms“ für das Fördergebiet „Ortskern Ober-Roden“ erarbeitet. Diese wurde sowohl vom Fördermittelgeber (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) am 16.09.2021 genehmigt als auch von der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2021 beschlossen.
Bedingt durch die Aufnahme der Förderung von Eigenleistung in die Förderrichtlinie sowie weiterer Vorgaben des Ministeriums (aktualisierte Handlungsempfehlung / Arbeitshilfe) wurde eine Überarbeitung der Richtlinie notwendig und nach Abstimmung mit der Lokalen Partnerschaft dem Fördermittelgeber zur Prüfung übergeben. Dem Entwurf der überarbeiteten Richtlinie wurde am 14.03.2023 zugestimmt.
Bei einem Finanzierungvolumen von 100.000,00 € jährlich ist die Maßnahme für die Laufzeit des Förderprogramms mit maximalen förderfähigen Gesamtausgaben von 800.000,00 Euro vorgesehen und wird im Rahmen des Stadtumbaumanagements vom Büro Rittmannsperger in den Bereichen Beratung der Immobilienbesitzer, Koordination und Abwicklung begleitet. Die maximale Förderung pro Immobilie liegt bei 20.000,00 Euro.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die überarbeitete „Förderrichtlinie des Anreizprogramms im Stadtumbaugebiet Ortskern Ober-Roden“. Das Finanzierungsvolumen liegt bei 100.000,00 Euro pro Jahr - bezogen auf die Gesamtförderdauer und bei einem förderfähigen Gesamtbetrag von 800.000,00 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine teilweise Refinanzierung über die Städtebaufördermittel ist sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Im Haushalt 2023 sind für Maßnahmen im Rahmen des Anreizprogramms bei der Städtebauförderung „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“, Gesamtmaßnahme Ortskern Ober-Roden, Mittel in Höhe von 150.000 Euro bereitgestellt. In den kommenden Haushalten sind ausreichend Haushaltsmittel zur Durchführung der Maßnahmen zu veranschlagen. 26.04.2023 Kl
Anlagen
Anlage_01 OR_Fortschreibung Förderrichtlinie_Anreizprogramm Anlage_02 OR_Fortschreibung Fördervereinbarung_Anreizprogramm Anlage_03 OR_Fortschreibung Antragsformular_Anreizprogramm Anlage_04 OR_Stadtumbaugebiet
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