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Vorlage - FWR/0142/23  

 
 
Betreff: Beteiligung Jugend Neubau JUZ Badehaus (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der Fraktion Freie Wähler Rödermark
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
24.05.2023 
15. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Am 04.10.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung Rödermark mehrheitlich beschlossen, dass der „Neubau eines gesamtstädtischen Jugendzentrums am Badehaus weiterverfolgt werden soll“. In einem Zusatz wurde im Beschlussvorschlag vermerkt, dass „die Nutzergruppe […] angemessen zu beteiligen“ ist.

Im Sachverhalt wurde angegeben, dass die Jugendlichen „im Zuge einer informellen Umfrage“ einbezogen werden sollten. Die Umfrage wurde am 24.01.2023 im FSIK-Ausschuss vorgestellt. Aus dieser wird zum einen ersichtlich, dass nur ca. 14% der angeschriebenen Jugendlichen an der Umfrage teilgenommen haben. Zum anderen wurde speziell nach der Frage einer Nutzung bzw. Nichtnutzung des derzeitigen JUZ in allen Altersgruppen „kein Interesse“ als Hauptgrund angegeben, das JUZ nicht zu besuchen. Auch vor diesem Hintergrund ist ein Interesse der Jugendlichen in Rödermark an einem kostenintensiven Neubaus eines JUZ nicht eindeutig zu erkennen, welcher eine große Nachfrage von Jugendlichen bedienen würde.

In einer Antwort auf einen Berichtsantrag der FDP Fraktion vom 14.03.2023 im FSIK Ausschuss wurde seitens der zuständigen Fachbereichsleiterin erklärt, dass die Jugendlichen in die Planung des „Interims-JUZ“ in der ehemaligen KITA am Motzenbruch durch eine „Talk-Show“ im Nachgang der Jugendumfrage und in einem Klausurtag am weiteren Vorgehen beteiligt werden sollen. Eine spezifische Einbindung der Jugendlichen in die Planung des Neubaus JUZ am Badehaus oder einer sachgerechten Neugestaltung bestehender Räumlichkeiten wird nicht erwähnt.

 

 

 


Anfrage:

 

  1. Welche weiteren Planungen sind vorhanden, die Jugend weiterhin in die konkrete Planung des Neubaus bzw. Neugestaltung des JUZ miteinzubeziehen?
  2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Jugendlichen in einem laufenden Prozess, z.B. durch Interessensvertreter:innen, an der konkreten Ausgestaltung zu beteiligen?