Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Der Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dar und hat bereits heute negative Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt. Hitzewellen, Dürren und Starkregenereignisse sind nur einige Beispiele für die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesellschaft. Auch in Deutschland sind die Folgen des Klimawandels bereits spürbar, bekannte Beispiele sind:
Aus diesen Gründen ist es unerlässlich, dass die Stadt Rödermark entsprechend den Vorgaben der Bundesrepublik bis zum Jahr 2045 klimaneutral wird. Dies bedeutet, dass die Stadt bis zu diesem Zeitpunkt keine Treibhausgase mehr ausstoßen darf, die das Klima beeinträchtigen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir schnell handeln und Maßnahmen ergreifen, die uns auf den Weg zur Klimaneutralität bringen. Die Stadt Rödermark hat bereits 2010 ein Klimaschutzkonzept verabschiedet, das jedoch aufgrund neuer Erkenntnisse und Entwicklungen überarbeitet und aktualisiert werden muss. Hierfür schlagen wir vor, die ursprünglich angenommenen Basisdaten des Klimaschutzplans aus 2010 zu überprüfen und an die neuen Erkenntnisse anzupassen. Es ist wichtig, dass wir uns auf dem neuesten Stand halten, um effektive Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen ergreifen zu können.
Um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, könnten unter anderem folgende, in Rödermark teils bereits begonnene Maßnahmen intensiviert werden:
Um diese und weitere Maßnahmen zu unterstützen und umzusetzen, sollten wir uns über Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene informieren. Wir schlagen vor, eine Darstellung der Fördermöglichkeiten zu erstellen und zu prüfen, welche Möglichkeiten für die hiesige kommunale Entwicklung am wirksamsten sind. Zwecks konkreter personeller, finanzieller und organisatorischer Planung ist es zudem unerlässlich, sich konkrete Ziele zu setzen und diese in einem durch die StaVo zu beschließenden Zeitplan festzuhalten. Nur so können wir darauf Einfluss nehmen, dass die Maßnahmen tatsächlich über einen Zeitraum von 12 Jahren nachgehalten und umgesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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