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Vorlage - VO/0115/23  

 
 
Betreff: Änderung bzw. Ergänzung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Jubilaren durch die Stadt Rödermark (Ehrungsordnung); hier: § 6b, Kulturpreis der Stadt Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Vereine, Ehrenamt   
Beratungsfolge:
Magistrat Entscheidung
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Entscheidung
09.05.2023 
14. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Entscheidung
11.05.2023 
18. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
24.05.2023 
15. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Kulturpreis_AltNeu  

Sachverhalt/Begründung:
Mit Beschluss vom 22.7.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung die städtische Ehrungsordnung in einigen Punkten geändert und unter anderem als § 6b die Regelungen zur Vergabe eines städtischen Kulturpreises aufgenommen.

Was die Handhabung und die Vergabekriterien angeht, erscheint es allerdings ratsam, diese Ausführungen noch etwas zu spezifizieren, um eindeutige Vorgaben für die Vergabe dieses Preises zu schaffen.

Die Verwaltung hat daher den Satzungstext entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt und dieser Vorlage eine Synopse des betreffenden Abschnittes mit den darin farblich markierten Ergänzungen als Anlage beigefügt.


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Ergänzungen zu § 6b der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Jubilaren durch die Stadt Rödermark gemäß dem beigefügten Entwurf.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein


Anlagen
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kulturpreis_AltNeu (41 KB)