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Sachverhalt/Begründung: Am 15. November 2021, noch vor Beginn des Ukrainekriegs, hatte die FDP-Fraktion beantragt (FDP/0299/21), mit Blick auf die Themen Klimarelevanz, Energieeffizienz sowie Nachhaltigkeit im 1. Halbjahr 2022 für sämtliche Gebäude und Liegenschaften der Stadt Rödermark (inklusive KBR) eine aktuelle, umfassende Bestandsaufnahme und Zustandsanalyse mitsamt Zustandsbewertung bzgl. ihres energetischen Status und ihres Potenzials für weitere klimarelevante Maßnahmen vorzulegen.
Für den Antragsteller unverständlicherweise wurde dieser Antrag nach intensiver Diskussion und Neufassung (FDP/0081/22) am 29. März 2022 von der Mehrheit abgelehnt. In den letzten 13 Monaten wurde der Inhalt des Antrags allerdings wichtiger denn je. Die Bundesregierung hat sich nun auf einen Gesetzentwurf verständigt, der erhebliche Konsequenzen bei der Frage hat, wie Bestandsgebäude zukünftig beheizt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für öffentliche Gebäude. Allein die Diskussion über den Gesetzentwurf brachte eine große Verunsicherung bei allen Haus- und Wohnungseigentümern. Die Auftragsbücher von Energieberatern und Heizungsinstallateuren sind gefüllt wie nie, die Wartezeiten auf Gasheizungen wie auf Wärmepumpen betragen viele Monate. Es ist daher für jeden Gebäudeeigentümer eine Pflichtaufgabe, sich über die zukünftige Versorgung seiner Gebäude mit Wärme Gedanken zu machen. Bei der Wichtigkeit und der Größenordnung des Themas muss die Stadtverordnetenversammlung hierüber informiert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, vor der Sommerpause 2023 einen umfassenden Bericht nebst begleitendem Handlungs- und Entwicklungskonzept zu den nachstehenden Fragestellungen vorzulegen:
1) Mit welchen Energieträgern werden die städtischen Gebäude aktuell beheizt? 2) Gibt es städtische Gebäude, bei denen noch im laufenden Jahr 2023 ein Heizungstausch bevorsteht?Mit welchem Energieträger funktionieren die neuen Heizungen? 3) Welche städtischen Liegenschaften sind prinzipiell wärmepumpentauglich, bei welchen städtischen Liegenschaften ist der Einbau einer Wärmepumpe aus technischen Gründen unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht tragbar? 4) Gibt es für alle städtischen Liegenschaften Beheizungsmöglichkeiten, die den Vorgaben des aktuellen Gesetzentwurfs entsprechen? Falls nein: Welche Pläne der zukünftigen Beheizung dieser Gebäude hat die Stadt? 5) Wie hoch ist der Investitionsbedarf nach heutigem Stand, um alle städtischen Gebäude klimaneutral beheizen zu können?
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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