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Vorlage - SPD/0125/23  

 
 
Betreff: Hitzeaktionsplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
09.05.2023 
14. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur geändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
11.05.2023 
18. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
24.05.2023 
15. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Ältere, pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen sowie kleine Kinder, Obdachlose und Berufstätige, die im Freien arbeiten, sind bei Temperaturen über 32° C besonders gefährdet. Für diese Personen/ Personengruppen gilt es, dringend Entlastungen bei Hitzestress zu schaffen.

 

Dafür wurde Anfang 2023  der Hessische Hitzeaktionsplan (HHAP) vorgestellt. https://soziales.hessen.de/sites/soziales.hessen.de/files/2023-02/23%2002%2008%20Hessischer%20Hitzeaktionsplan_barrierefrei.pdf  

 

Dieser beinhaltet als eine zentrale Säule die lokale Umsetzung der dort geforderten Maßnahmen. 

 

Die SPD-Fraktion beantragt deshalb:
 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zur lokalen Umsetzung des Hessischen Hitzeaktionsplanes einen kommunalen Hitzeaktionsplan zu erstellen.

 

Zum Schutz besonders vulnerabler Personen/ Personengruppen sollen die ersten Maßnahmen bereits im Sommer 2023 verfügbar sein.

 

Diese Maßnahmen beschreibt der HHAP in den Kernelementen IV und V:

 

Beachtung besonders gefährdeter Menschen und ihrer spezifischen Belange in kommunalen Hitzeaktionsplänen.

Identifikation besonders gefährdeter Menschen vor Ort.

Identifikation von Hitze-Hotspots in der Kommune und betroffener sensibler Infrastruktur (Strukturen beziehungsweise Orte, an denen sich besonders gefährdete Menschen aufhalten, zum Beispiel soziale und medizinische Einrichtungen, ehrenamtliche Hilfsstrukturen, Freizeiteinrichtungen).

Erarbeitung und Umsetzung gezielter Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Menschen auf kommunaler Ebene.

Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern besonders gefährdeter Menschen und/oder Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die mit diesen Menschen arbeiten.

Berücksichtigung gesundheitlicher Chancengleichheit als Querschnittsaufgabe. Netzwerkbildung auf kommunaler Ebene sowie vor Ort in den Quartieren zur Schaffung und Stärkung von Unterstützungsstrukturen für besonders gefährdete Menschen

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: