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Vorlage - FWR/0140/23  

 
 
Betreff: Tempo 30 (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der Fraktion Freie Wähler Rödermark
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
24.05.2023 
15. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:


Am 24.05.2022 beschloss die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, der Initiative „Lebenswerte Städte“ beizutreten, was auch umgesetzt wurde. Die Stadtverordnetenversammlung bekannte sich damals außerdem dazu, Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume zu sehen. Zudem kommt auch das Umweltbundesamt in einer aktuellen Stellungnahme zu dem eindeutigen Schluss, dass es geboten sei „deutschlandweit Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit einzuführen. An geeigneten Hauptverkehrsstraßen sollten höhere Geschwindigkeiten als Ausnahme zulässig bleiben. Die Kommunen können das Risiko für lokale Verkehrsverlagerungen in die Nebenstraßen vorab prüfen und mit punktuellen Begleitmaßnahmen entgegenwirken.“[1]

Immer wieder wurde zudem von Bürgerinitiativen gefordert, sowohl auf der Rodaustraße als auch im Umfeld der „Kipferl-Kreuzung (v.a. Hanauerstraße und Niederröderstraße) eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen, um den Lärm für die Anwohner zu reduzieren. Dies wurde allerdings vom zuständigen Fachdezernat auf eine Anfrage der FWR hin mit folgender Begründung zurückgewiesen: Aus rechtlichen Gründen dürfen die von der BI gewünschten Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierung, feste Blitzeranlage) nicht umgesetzt werden.“ Die Absolutheit dieser Schlussfolgerung dürfte zumindest angezweifelt werden. So kommt die Deutsche Umwelthilfe laut einem Rechtsgutachten[2] zu dem Schluss, dass insbesondere zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm […] Städte weitreichende Tempo 30 Anordnungen rechtssicher umsetzen [könnten].“[3]

Zudem hat selbst Hessen Mobil in einem aktuellen Bericht der OP (21.04.2023) erklären lassen, dass innerorts die Straßenverkehrsbehörde, in diesem Fall die Stadt Rödermark, für eine Geschwindigkeitsbegrenzung verantwortlich ist. Zwar muss Hessen Mobil zur Sachlage angehört werden, ein bindendes Votum beinhaltet dies aber nicht. Dies betrifft v.a. die Rodaustraße, da hier keine Landesbehörde miteinbezogen werden muss (siehe Grafik). Als Vorbild kann die einheitliche Tempo 30-Beschränkung auf der Dieburger- bzw. Frankfurterstraße gelten, 2017 erklärte der damalige Erste Stadtrat Jörg Rötter, dass „[i]n der Summe […] die Autofahrer nicht mehr Zeit als bisher brauchen [werden].“[4] Auch für die Hanauer- bzw. Niederröderstraße muss aus Sicht der FWR und vieler Anwohner ein kommunaler Handlungsspielraum vollends ausgeschöpft werden. Die FWR schließen sich der erst kürzlich geäerten Einschätzung von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) nicht an, der dem Durchgangsverkehr eine ähnliche Bedeutung wie dem Wohl der Anwohner zuschreibt und ein generelles Tempo 30 innerorts ablehnt.[5] Die oft beschworene Verkehrswende muss in der Kommune ihren Anfang nehmen und eine sukzessive Einführung von geschwindigkeitsreduzierten Bereichen v.a. in Wohngebieten und Ortsdurchfahrten (wie auch in der Konrad-Adenauer-Straße erfolgt), um die Lärmbelästigung für die Anwohner zu reduzieren, muss gerade nach dem Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte“ mit Nachdruck angegangen werden.  

 

[6]


 



Anfrage:

 

  1. Welche spezifischen „rechtlichen Gründe“ werden angeführt, um eine Tempo 30 Beschränkung in der Rodaustraße bzw. Hanauerstraße und Niederröderstraße nicht umzusetzen, gerade vor dem Hintergrund der seit Jahren zunehmenden Straßenschäden, welche nachweislich eine erhebliche Zunahme des Lärmpegels nach sich ziehen.

 

  1. In einer Antwort an Norbert Kern betreffend einer „Kreisellösung an der Kipferl-Kreuzung“ gaben die zuständigen Fachbereichsleiter an, „[d]ie Stadt [habe] in der jüngsten Vergangenheit sowohl die Forderung nach einer Kreisellösung an der „Kipferl-Kreuzung" als auch der Realisierung einer Querungshilfe für die Nahmobilität auf der

Nieder-Röder Str. an den zuständigen Maßnahmen- und Straßenbaulastträger Hessen Mobil herangetragen. Hessen Mobil verneinte in einer Mail vom 06.10.2022 an Herrn Kern diesen Kontakt.

Wann wurde Hessen Mobil zwecks einer „Kreisel-Lösung“ an der „Kipfer-Kreuzung“ angefragt? (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.06.2021)

 

  1. Wurden bei der zuständigen Behörde Bemühungen bzw. Anfragen seitens des Magistrats hinterlegt, Tempo 30 an den angesprochenen Straßen anzuordnen? Wenn ja, wann ist dies geschehen?