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Vorlage - IFA/0063_2/23  

 
 
Betreff: Spielplätze für Jugendliche öffnen (interfraktioneller Antrag, ersetzt Ursprungsantrag SPD-Fraktion)
Status:öffentlichVorlage-Art:Interfraktioneller Antrag
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
09.05.2023 
14. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
11.05.2023 
18. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
24.05.2023 
15. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Im Rahmen der aktuellen Jugendumfrage fiel auf, dass sich signifikant viele Jugendliche „Jugendplätze“nschen. Gemeint wurde mit diesem Begriff Orte, die im Freien liegen und für die Nutzung durch Jugendliche ausgewiesen sind. Die Plätze sollen als Treffpunkte für Jugendliche und junge Erwachsene fungieren, an denen diese sich legal und gewollt aufhalten können. Stand jetzt treffen sich viele

Jugendliche an wenig einladenden Plätzen (Rückseite Nahversorger, Brachen etc.) wobei sie zusätzlich immer einer Stigmatisierung und Kriminalisierung ausgesetzt sind. Mit „Jugendplätze“ soll dem nachhaltig entgegengewirkt werden. Jugendliche wünschen sich: Sitzmöglichkeiten, ein Tisch, Überdachungen, Windschutz, Müllkörbe und Licht (z.B. Solarlampe). Weitere Ausstattungen sind dabei in enger Abstimmung mit der Jugendarbeit und/oder den Jugendlichen zu erarbeiten.

In Betracht kommen hierfür insbesondere etwas abseits gelegene Kinderspielplätze bzw. Bolzplätze, die auch von den Jugendlichen z.T. bereits benannt wurden. Nach intensiver Diskussion der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung Rödermark benennt dieser interfraktionelle Antrag erst einmal vier dieser Plätze, die hinsichtlich ihres Potenzials zur Aufwertung genauer „unter die Lupe genommen“ werden sollen. Weitere Plätze können bei Bedarf hinzugenommen werden. Fällt eine entsprechende Prüfung positiv aus, sollen im nächsten Schritt pragmatische und einfach umsetzbare Vorschläge zur entsprechenden Neugestaltung/Aufwertung des jeweiligen Platzes erarbeitet werden. Primär sollte der Fokus hierbei auf der Zielgruppe junger Menschen liegen. Eine generationsübergreifende Nutzbarkeit des entsprechenden Platzes im Sinne einer ganzheitlichen und integrativen Stadtentwicklung sollte natürlich mitgedacht werden. Bei der Auswahl der Plätze, die für einen entsprechenden Prüfprozess benannt werden, wird auf die genannte Jugendumfrage sowie auf die Beantwortung eines Berichtsantrages der FDP-Fraktion durch den Fachbereich 6 vom 03.09.2021 Bezug genommen (Berichtsantrag der FDP-Fraktion „Status Quo Jugendplätze in Rödermark" vom 29.08.2021; Vorlage FDP/0211/21).

Mit dem Schaffen solcher Jugendplätze würde die Stadt nicht nur einen großen Beitrag für die Jugendarbeit leisten. Auch würde so, aufgrund der hohen Beteiligung bei der Jugendumfrage, für viele junge Menschen direkt erfahrbar gemacht werden, dass eine Teilhabe am demokratischen Diskurs Früchte tragen kann. Es geht demnach in diesem Fall zum einen um die „Jugendplätze“ an sich, aber auch darum, die Stimmen der Jugendlichen in Rödermark zu achten und sie im demokratischen Entscheidungsprozess zu berücksichtigen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, für die nachstehenden Plätze in Rödermark Folgendes in die Wege zu leiten:

 

1. Zu prüfen, ob es schwerwiegende ordnungsrechtliche oder bauplanerische Hindernisse gibt, die eine Ertüchtigung des jeweiligen Platzes zur generationsübergreifenden Nutzung, insbesondere aber der zusätzlichen Nutzung als Platz für Jugendliche, grundsätzlich entgegenstehen.

 

2. Falls die Prüfung unter 1. keine schwerwiegenden Hindernisse ergibt, ist fachbereichsübergreifend und nach Möglichkeit unter Einbeziehung von Jugendlichen ein Konzept für den jeweiligen Platz zu erarbeiten, mit der Zielsetzung, diese für Jugendliche ihren Bedürfnissen entsprechend nutzbar zu machen (erweiterte Öffnungszeiten etc.).

 

3. Der Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur ist regelmäßig, mindestens jedoch zwei Mal im Kalenderjahr, über die Zwischenergebnisse zu informieren.

 

Die Beschlussfassung bezieht sich auf folgende Plätze in Rödermark:

- Spielplatz „Alter Seeweg“

- Spiel- und Bolzplatz „Weserstraße“

- Bolzplatz Waldacker

- Spielplatz Lerchenberg

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: