Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Im Rahmen des Förderungsprogramms stellt das Anreizprogramm ein Instrument dar, private Hauseigentümer zu motivieren, ihre Immobilien – im Sinne einer Aufwertung des gesamten Stadtquartiers – zu begrünen, Flächen zu entsiegeln und sie hierbei finanziell zu unterstützen.
In Abstimmung mit dem Büro Rittmannsperger und der Lokalen Partnerschaft Ober-Roden wurde die „Förderrichtlinie des Anreizprogramms“ für das Fördergebiet „Urberach“ erarbeitet. Diese wurde sowohl vom Fördermittelgeber (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) genehmigt als auch von der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2021 beschlossen.
Bedingt durch die Aufnahme der Förderung von Eigenleistung in die Förderrichtlinie sowie weiterer Vorgaben des Ministeriums (aktualisierte Handlungsempfehlung / Arbeitshilfe) wurde eine Überarbeitung der Richtlinie notwendig und nach Abstimmung mit der Lokalen Partnerschaft dem Fördermittelgeber zur Prüfung übergeben. Dem Entwurf der überarbeiteten Richtlinie wurde am 14.03.2023 zugestimmt.
Bei einem Finanzierungvolumen von 15.000,00 € jährlich ist die Maßnahme für die Laufzeit des Förderprogramms mit maximalen förderfähigen Gesamtausgaben von 120.000,00 Euro vorgesehen und wird im Rahmen des Stadtumbaumanagements vom Büro Rittmannsperger in den Bereichen Beratung der Immobilienbesitzer, Koordination und Abwicklung begleitet. Die maximale Förderung pro Immobilie liegt bei 10.000,00 Euro. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die überarbeitete „Förderrichtlinie des Anreizprogramms im Stadtumbaugebiet Urberach Nord“. Das Finanzierungsvolumen liegt bei 15.000,00 Euro pro Jahr - bezogen auf die Gesamtförderdauer und bei einem förderfähigen Gesamtbetrag von 120.000,00 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine teilweise Refinanzierung über die Städtebaufördermittel ist sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Im Haushalt 2023 sind für Maßnahmen im Rahmen des Anreizprogramms bei der Städte-bauförderung „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“, Gesamtmaßnahme „Urberach Nord“ Mittel von insgesamt 16.000 Euro bereitgestellt (Ansatz 10.000 Euro und Reste 6.000 Euro). In den kommenden Haushalten sind ausreichend Haushaltsmittel zur Durchführung der Maßnahmen zu veranschlagen. 26.04.2023 Kl Anlagen Anlage_01 UN Fortschreibung Förderrichtlinie Anreizprogramm Anlage_02 UN Fortschreibung Fördervereinbarung Anreizprogramm Anlage_03 UN Fortschreibung Antragsformular Anreizprogramm Anlage_04 UN Fördergebiet Urberach Nord
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||