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Vorlage - FDP/0137/23  

 
 
Betreff: Sach- und Verfahrensstand: Neuaufstellung des RegFNP (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
24.05.2023 
15. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Am 17. Oktober 2011 ist der Regionale Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP 2010) nach seiner Veröffentlichung im Hessischen Staatsanzeiger für den Ballungsraum FrankfurtRheinMain in Kraft getreten. Da dieser Regionalplan und Flächennutzungsplan in einem Planwerk vereint, gelten für seine Aufstellung und Weiterentwicklung sowohl das Hessische Landesplanungsgesetz als auch das Baugesetzbuch. Das Hessische Landesplanungsgesetz sieht vor, dass Regionalpläne innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten den veränderten Verhältnissen durch Neuaufstellung anzupassen sind. Deshalb hat die Verbandskammer am 12. Oktober 2016 den Beschluss zur Neuaufstellung gefasst.

 

Es gab im Anschluss diverse Vorgespräche mit den Kommunen und die Stadt Rödermark hat nach intensiver Diskussion und einem Stadtverordnetenverschluss vom 14.05.2019 die nachstehenden Flächenbedarfe für bauliche und gewerbliche Nutzungen an den Regionalverband FrankfurtRheinMain angemeldet: „Die bis heute nicht beplanten Entwicklungsflächen des aktuell gültigen RegFNP 2010 sollen komplett übernommen werden. Zusätzlich dazu soll der neue RegFNP für Rödermark mindestens 35 ha neue Flächen für Wohnbauentwicklung und mindestens 25 ha neue, zusätzliche Flächen für Gewerbeentwicklung bereitstellen. Als Basis zur grundsätzlichen räumlichen Verortung dieser neuen Entwicklungsflächen soll die entsprechende Ausarbeitung der Bauverwaltung der Stadt Rödermark dienen (Anlage zu VO/0114/19 neu).“

 

Seitdem gab es außer der Antwort im Zusammenhang mit einer mündlichen Anfrage der FDP im Jahr 2020 keinerlei neuen Informationen seitens des Magistrates zur Neuaufstellung des RegFNP. Es ist daher an der Zeit, über den aktuellen Sach- und Verfahrensstand zu berichten.
 


Anfrage:

 

1) Wie sind der aktuelle Sachstand sowie der zeitliche Fahrplan bzgl. der Erstellung und des Inkrafttretens des neuen regionalen Flächennutzungsplans? Wann ist insbesondere mit einer Offenlage zu rechnen?

2) Hat der Magistrat Kenntnis darüber, inwieweit die Flächenanmeldungen (und welche) der Stadt Rödermark in den bisherigen Entwurf aufgenommen wurden?