Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Laut HGO §84, ist „in Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern […] ein Ausländerbeirat einzurichten“. Zum Aufgabenspektrum eines Ausländerbeirats gehört neben der Beratung der kommunalen Organe in Belangen von ausländischen Einwohnern auch die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Im politischen Alltag stellt diese Aufgabe die größte Herausforderung dar. Deshalb ist es aus Sicht der FWR nur konsequent, dies durch eine Umbenennung des Beirats auch hervorzuheben. Während der Titel „Ausländerbeirat“ lediglich auf die personelle Zusammensetzung Bezug nimmt, stellt der Name „Integrationsbeirat“ die Hauptfunktion des Beirats in den Vordergrund. So wird der Bedeutung des Beirats eine deutlich höhere öffentliche Wertschätzung zuteil. Zwar ist ein „Ausländer“ oder eine Ausländerin“ per Definition lediglich eine „Person, die einem ausländischen Staat angehört“, dennoch wird dieser immer wieder negativ konnotiert und durchaus von einigen Einwohnern als stigmatisierend oder ausgrenzend empfunden („Ausländer raus“). So verwenden bereits viele Kommunen diesen Namen, seit 2014 gibt es auch einen „Integrationsbeirat“ der Hessischen Landesregierung. In seiner letzten Sitzung hat sich eine Mehrheit der anwesenden des Ausländerbeirats auch positiv gegenüber bzw. offen für eine Umbenennung gezeigt. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten, den bisherigen „Ausländerbeirat“ zeitnah in „Integrationsrat“ oder „Integrationsbeirat“ umzubenennen. Zusammensetzung, Wahl und Funktion des bisherigen Ausländerbeirats bleiben davon unberührt. Der aktuelle Ausländerbeirat ist bei einer Neubenennung zu befragen und ggf. einzubinden. Bei einer anderweitigen Neubezeichnung ist aber darauf zu achten, dass der Aspekt „Integration“ deutlich sichtbar wird.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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