Anfrage:
Fragenkomplex A: Fragen zu Personenzahlen
. 1) Von 2014 bis 6/2016 sind 379 Flüchtlinge/Asylbewerber nach Rödermark gekommen. Wie viele sind seitdem hinzugekommen?
. 2) Wie viele Flüchtlinge/Asylbewerber befinden sich aktuell noch im Anerkennungsverfahren, wie viele anerkannte Asylbewerber sind zu den 83 bis 6/2016 seitdem hinzugekommen und wie viele abgelehnte Asylbewerber mit Abschiebestatus halten sich aktuell in Rödermark auf?
. 3) Wie viele Personen mit subsidiärem Schutz oder sonstigem längerfristigen temporärem Aufenthaltsrecht nach §18 oder §25 AufenthG wohnen zurzeit in Rödermark?
. 4) Sind der Stadt Zahlen zum Familiennachzug der in Rödermark wohnenden Personen mit gesichertem Status bekannt? Wenn ja, wie viele Personen sind auf diesem Wege bisher nach Rödermark gekommen?
. 5) Wie viele Kinder bis 6 Jahren aus den seit 2014 neu nach Rödermark gekommenen Personengruppen besuchen eine städtische Einrichtung zur Kinderbetreuung (U3, Ü3)?
. 6) Wie viele Kinder bis 6 Jahren aus den seit 2014 neu nach Rödermark gekommenen Personengruppen besuchen keine städtische Einrichtung zur Kinderbetreuung (U3, Ü3)?
. 7) Wie viele Kinder aus den seit 2014 neu nach Rödermark gekommenen Personengruppen besuchen im Schuljahr 2017/18 eine Rödermärker Grundschule?
. 8) Wie viele Kinder aus den seit 2014 neu nach Rödermark gekommenen Personengruppen besuchen im Schuljahr 2017/18 die Oswald-von-Nell-Breuning-Schule?
Fragenkomplex B: Wohnraum
. 9) Wie sind die aktuellen Belegungszahlen der 5 größeren städtischen oder von der Stadt angemieteten Gebäudekomplexe zur Flüchtlingsunterbringung (siehe Frage B1 aus Anfrage 2016)? Wie viele Personen davon sind Asylbewerber und wie viele Personen davon sind mittlerweile anerkannt bzw. haben eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung? Wie ist der jeweilige rechtliche Status der Unterkünfte bzgl. anerkannter Asylbewerber?
. 10) Wie viele Personen, die entweder mittlerweile anerkannt sind oder einen geklärten Aufenthaltsstatus besitzen, befinden sich aktuell in städtischen Unterkünften bzw. in von der Stadt angemieteten Wohnungen? Wie viele Wohnungen hat die Stadt aktuell für diese Personengruppe angemietet?
Fragenkomplex C: Finanzielle Auswirkungen
. 11) Mittlerweile sollte das Jahr 2016 abgerechnet worden sein. Wie hoch waren die Kosten, die die Stadt Rödermark im Jahr 2016 für die Unterbringung der Flüchtlinge aufbringen musste (durchlaufende Kosten: Gebäude, Erstausstattung, Verpflegung etc.)?
. 12) Wie hoch waren die Bundes- und Landesmittel, die der Kreis dafür an die Stadt weitergeleitet hat? Waren darunter auch Mittel aus der Frage C4) der Anfrage aus dem Vorjahr?
. 13) Sollten die Zahlen aus den Antworten auf die Fragen 11 und 12 unterschiedlich sein: Welche Maßnahmen hat die Stadt ergriffen bzw. welche Maßnahmen sind geplant, damit die Kosten und die Erstattung sich 2017 und in den Folgejahren angleichen?
. 14) Auf welche Summe beliefen sich im Jahr 2016 in etwa die internen Kosten (vor allem Personalkosten und allgemeine Verwaltungskosten, ohne konkrete Integrationsmaßnahmen und Kinderbetreuungskosten), die zur Bewältigung der Aufgaben nötig waren?
. 15) Die Frage C5) blieb im letzten Jahr unbeantwortet. Eine nachträgliche Beantwortung ist erwünscht, um zu erkennen, ob und in welchem Umfang die Organisation von Integrationsmaßnahmen zentralisiert ist und in welchem Maße die Kommunen hier eingebunden sind. Hat die Stadt eine eigene Kostenstelle zur Finanzierung von konkreten Integrationsmaßnahmen (z.B. Sprachkurse,
Bildungsangebote etc.) oder ist es bei den in Antwort D3 genannten Kostenträgern geblieben? Gibt es ein erkennbares Defizit an Integrationsmaßnahmen und würde eine eigene städtische Kostenstelle hier helfen?