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Vorlage - VO/0249/17  

 
 
Betreff: Neuwahl von drei Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
23.11.2017 
16. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
05.12.2017 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
08.12.2017 
Fortsetzung der 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Das Amtsgericht Langen hat mitgeteilt, dass die Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichts Rödermark I (Ober-Roden), Herr Franz Röhrig und Herr Heinrich Köhl, auf eigenen Wunsch mit Wirkung zum 30.09.2017 und 31.12.2017 aus dem Amt entlassen werden.

Nachdem der Ortsgerichtsschöffe Michael Gotta in der Stadtverordnetenversammlung am 05.09.2017 zum neuen Ortsgerichtsvorsteher gewählt und dem Amtsgericht zur Ernennung vorgeschlagen wurde, muss auch diese freiwerdende Stelle neu besetzt werden.

 

Für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden) sind somit, drei Ortsgerichtsschöffen neu zu wählen.

 

Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Stadt durch den Direktor des Amtsgerichtes Langen ernannt.

Gewählt wird für einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Bewerber können vom Magistrat oder aus der Mitte der Stadtverordnetenver-sammlung benannt werden.

 

Die Neuwahl der Ortsgerichtsschöffen wird gemäß § 7 OrtsGG in Verbindung mit

§ 55 Abs. 1 HGO für jede zu besetzende Stelle in einem eigenen Wahlgang nach Stimmenmehrheit durchgeführt.

Die Stadt hat gemäß § 7 Abs. 2 OrtsGG die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfe der Stimmen der gesetzlichen Zahl entfallen sind.

Die Wahl kann, wenn niemand widerspricht, jeweils in offener Abstimmung erfolgen.


Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des Amtsgerichts Langen die Ernennung von

 

________________________________________ und

 

 

 

________________________________________ und

 

 

_________________________________ zum/zur Ortsgerichtsschöffen/-in

 

für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden) vor