Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Das Amtsgericht Langen hat mitgeteilt, dass die Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichts Rödermark I (Ober-Roden), Herr Franz Röhrig und Herr Heinrich Köhl, auf eigenen Wunsch mit Wirkung zum 30.09.2017 und 31.12.2017 aus dem Amt entlassen werden. Nachdem der Ortsgerichtsschöffe Michael Gotta in der Stadtverordnetenversammlung am 05.09.2017 zum neuen Ortsgerichtsvorsteher gewählt und dem Amtsgericht zur Ernennung vorgeschlagen wurde, muss auch diese freiwerdende Stelle neu besetzt werden.
Für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden) sind somit, drei Ortsgerichtsschöffen neu zu wählen.
Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Stadt durch den Direktor des Amtsgerichtes Langen ernannt. Gewählt wird für einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. Bewerber können vom Magistrat oder aus der Mitte der Stadtverordnetenver-sammlung benannt werden.
Die Neuwahl der Ortsgerichtsschöffen wird gemäß § 7 OrtsGG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 HGO für jede zu besetzende Stelle in einem eigenen Wahlgang nach Stimmenmehrheit durchgeführt. Die Stadt hat gemäß § 7 Abs. 2 OrtsGG die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfe der Stimmen der gesetzlichen Zahl entfallen sind. Die Wahl kann, wenn niemand widerspricht, jeweils in offener Abstimmung erfolgen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des Amtsgerichts Langen die Ernennung von
________________________________________ und
________________________________________ und
_________________________________ zum/zur Ortsgerichtsschöffen/-in
für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden) vor
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||