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Auszug - Widmung von Straßen  

 
 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0254/17 Widmung von Straßen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/651-60
Federführend:Liegenschaften   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Die Abstimmung des Tagesordnungspunktes erfolgt unter TO A.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark beschließt, die nachfolgend aufgeführten Flächen gemäß § 4 Hessisches Straßengesetz (HStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen, mit der Zweckbestimmung Gemeindestraße nach § 3 Absatz 1 Ziffer 3 HStrG.

 

  1. Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 10 Nr. 42/44 mit 1.129 m², Lerchenstraße.

Die neue Straßenfläche ist im beigefügten Lageplan zu Punkt 1 gekennzeichnet.

 

  1. Grundstück Gemarkung Messenhausen Flur 1 Nr. 150/1 mit 142 m², Eichenweg.

Die neue Straßenfläche ist im beigefügten Lageplan zu Punkt 2 gekennzeichnet.

 

Punkt 3:

Die in der geschlossenen Ortslage liegende Teilfläche des Alten Seeweges, Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Nr. 362/1, wird als Fuß- und Radweg gewidmet.

Der entsprechende Bereich erstreckt sich von der Frankfurter Straße bis zur verlängerten westlichen Grenze der Parzelle 165 und ist im beigefügten Lageplan zu Punkt 3 gekennzeichnet.

 

Die in der Anlage beigefügte Lagepläne sind Bestandteil der jeweiligen Beschlüsse.


Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (13), AL/Die Grünen (7), SPD (5), FWR (4), FDP (2)

Ablehnung:/

Enthaltung:/