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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick" - Antrag des Vorhabenträgers bezüglich der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch  

 
 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0241/17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick"
- Antrag des Vorhabenträgers bezüglich der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Nach einführenden Erläuterungen durch Bürgermeister Kern gaben alle Fraktionen Stellungnahmen zur geplanten Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ab. Im Anschluss lässt die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 des

Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, auf Antrag des Vorhabenträgers Herrn Johann Gensert vom 06.11.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan

Erweiterung Hotel Odenwaldblick“

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 7 Flurstück 30 (teilweise) sowie Flurstück 31 (teilweise).

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen gegenüber dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Beabsichtigte Planung:

Durch die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Hotels samt erforderlicher Stellplatzflächen geschaffen werden.


Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (13), AL/Die Grünen (7), SPD (5), FWR (4), FDP (2)

Ablehnung:/

Enthaltung:/