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Sachverhalt/Begründung: Östlich des bestehenden Hotels „Odenwaldblick“ im Stadtteil Bulau ist durch den Eigentümer eine Hotelerweiterung in Form eines zusätzlichen Gebäudetrakts vorgesehen. Durch den Neubau soll der gesamte Hotelstandort langfristig gesichert und ein attraktives Angebot geschaffen werden.
Das Konzept des Eigentümers sieht vor, auf dem Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Flurstück 30, östlich der Straße „Bulauweg“, welches zum Teil bereits als Stellplatzfläche genutzt wird, ein Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem zusätzlichen Staffelgeschoss sowie die erforderlichen Stellplätzen (Alt-/ und Neubau) zu errichten. Das Dach soll als Flachdach mit extensiver Begrünung ausgebildet werden. Der geplante Neubau soll 49 Zimmer samt Lobby und Frühstücksraum umfassen. Der Hotelneubau ist dabei als Business Natur Hotel geplant.
Durch das geplante Vorhaben erfährt der „Ortseingangsbereich“ des Stadtteils Bulau eine städtebauliche Neufassung. Insbesondere die fehlende optische Trennung zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche der Straße „Bulauweg“ sowie der privaten Parkplatzfläche wird durch das geplante Vorhaben behoben.
Das o.g. Flurstück ist als Außenbereich i.S.d. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Das geplante Vorhaben ist derzeit planungsrechtlich nicht zulässig. Der Vorhabenträger – Herr Johann Gensert – beantragt deshalb auf Grundlage des § 12 Abs. 2 BauGB die Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Ziel der Schaffung des notwendigen Baurechts für die geplante Realisierung des oben beschriebenen Vorhabens.
Der Vorhaben-/ und Erschließungsplan mit der Darstellung des konkreten Vorhabens wird dabei Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. In einem noch zu erstellenden Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger darüber hinaus zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist. Gemäß den Bestimmungen des § 12 BauGB sind alle Kosten, die mit dem Bauleitplanverfahren sowie der Realisierung des Vorhabens verbunden sind, durch den Vorhabenträger zu tragen.
Für ggf. erforderliche Anpassungs-/ bzw. Umbaumaßnahmen im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche wird auch eine Teilfläche der Straße „Bulauweg“ (Gemarkung Urberach Flur 7 Flurstück 31) in den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einbezogen.
Der Bebauungsplan soll im „Regelverfahren“ einschließlich Umweltbericht durchgeführt werden. Der bauliche Eingriff ist gemäß Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz auszugleichen. Eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich, da die zu überplanende Fläche unterhalb der Darstellungsgrenze von 0,5 Hektar liegt. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, auf Antrag des Vorhabenträgers – Herrn Johann Gensert – vom 06.11.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“
Geltungsbereich: Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 7 Flurstück 30 (teilweise) sowie Flurstück 31 (teilweise).
Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Sollten sich bei der Planung Abweichungen gegenüber dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.
Beabsichtigte Planung: Durch die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Hotels samt erforderlicher Stellplatzflächen geschaffen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen Anlage_01_Antrag_Vorhabenträger_171106 Anlage_01-1_Entwicklungsstudie Anlage_01-2_Lageplan_Ansichten Anlage_01-3_Standort_(3D) Anlage_01-4_Ansicht_(3D) Anlage_02_Artenschutzbericht_08-2017
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