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Vorlage - FWR/0272/17  

 
 
Betreff: Einführung der Straßenbeitragssatzung mit Kompensation (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
22.11.2017 
14. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
05.12.2017 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   
08.12.2017 
Fortsetzung der 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
07.12.2017 
öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses und des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Die vom Magistrat veröffentlichte Liste führt aktuell 38 grundhaft zu erneuernde Straßen in Rödermark auf mit einem veranschlagten Investitionsvolumen von ca. 20 Million Euro. Da die Verwaltung durch die Einführung einer wiederkehrenden Straßenbeitragssatzung einen hohen Personalaufwand erwartet, ist es nicht wirtschaftlich nur 1 Million pro Jahr zu investieren. So hat der Magistrat noch vor einigen Monaten gegenüber dem hessischen Finanzministerium argumentiert und wurde unseres Wissens auch in dieser Meinung vom hessischen Städte und Gemeindebund unterstützt.

Außerdem wird nach jahrelangem Aufschub notwendiger grundhafter Erneuerungen eine zügige Abarbeitung der aufgelaufenen Rückstände dringend erforderlich. Bei einem Investitionsvolumen von 1,5 Million Euro kann die Liste in ca. 13 Jahren, anstelle von 20 Jahren abgearbeitet werden.

 

Die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen soll die Bürger nicht zusätzlich belasten. Die Grundsteuer B wurde vor einigen Jahren um 40 Punkte erhöht, um mit diesen Mehreinnahmen Straßen grundhaft erneuern zu können. Dieses Argument entfällt mit der Einführung einer Straßenbeitragssatzung.
Die genannte Grundsteuererhöhung wurde aber bisher nicht für grundhafte Sanierungen verwendet und eigentlich wäre den Bürgern dieses Geld zurückzugeben, was aber bei der gegebenen Haushaltslage nicht möglich ist. Daher muss ab dem Jahr der ersten Erhebung von Straßenbeiträgen die Grundsteuer B um diese 40 Punkte abgesenkt werden.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Änderung von Punkt 1:

1. Jedes Jahr sind Straßenerneuerungsmaßnahmen durchzuführen. Das

Straßennetz soll kontinuierlich erneuert werden. Es ist daher geplant, jedes Jahr

eine Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1,5 Million Euro für die grundhafte

Sanierung von Straßen aufzuwenden. Dieses Investitionsziel ist sowohl bei der

Vorlage der Haushalte als auch bei der mittelfristigen Finanzplanung zu

berücksichtigen.

 

Änderung von Punkt 2:

2. Die Bruttoinvestitionssumme von 1,5 Million Euro für grundhafte Erneuerungen

von Straßen jährlich zu investieren. Bei der Planung dieser Investitionsmaßnahmen ist insbesondere die Liste der grundhaft zu erneuernden Straßen zu berücksichtigen.

 

Änderung von Punkt 6:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Grundsteuer B wird ab dem Jahr der ersten Erhebung von Straßenbeiträgen um 40 Punkte reduziert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: