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Vorlage - FWR/0282/17  

 
 
Betreff: Badehaus - Nutzungsentgelt für Vereine (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
05.12.2017 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   
08.12.2017 
Fortsetzung der 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Bei Eröffnung des Badehauses 2006 wurde von der Stadtverordnetenversammlung ein Nutzungsentgelt von € 5,00 je Bahnstunde beschlossen. Dies geschah in vollem Bewusstsein, dass dies deutlich unter den durch den Badehausbetrieb anfallenden Kosten liegt und stellte wie auch die Vermietung von Sporthallen an Vereine einen Teil der Vereinsförderung dar. Seit 2006 wurde dieser Entgeltbetrag nicht angehoben, sodass eine Anpassung an die gestiegenen Kosten geboten erscheint was von den betroffenen Vereinen grundsätzlich akzeptiert wird. Die Verbraucherpreise für das vom Badehaus zur Wärmeerzeugung genutzte Erdgas sind von Mai 2006 bis Oktober 2017 um 5,4% gestiegen, die Tarifgehälter bei den Kommunen sind im gleichen Zeitraum um ca. 28% angehoben worden. Bei der Entgeltsteigerung ist auch zu berücksichtigen, dass der Betrag für Vereinsförderung insgesamt seit langer Zeit nicht angehoben wurde (die Anhebung 01/2017 war eine Rücknahme der vorher vorgenommenen Kürzung), den Vereinen aber erhebliche Mehrkosten durch Preissteigerungen entstanden sind. Unter Berücksichtigung der relevanten Fakten sollte maximal eine Anhebung wie nachstehend vorgeschlagen erfolgen


Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend dem vorgenannten Sachverhalt sollen nach Anhörung der Vertreter der betroffenen Vereine folgende Anpassungen der Nutzungsentgelte je Bahnstunde brutto erfolgen:

 

Nutzungsentgelt bis zum 31.12.2017€  5,00

Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2018€  6,00

Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2019€  7,00

 

Für die Folgejahre wird eine durchschnittliche jährliche weitere Erhöhung um 2,5% vorgesehen. Die tatsächliche Anpassung des Nutzungsentgeltes wird nach jeweils vier Jahren durch eine Erhöhung um 10% erfolgen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: