Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0255/17  

 
 
Betreff: Kommunalinvestitionsprogramm Land - Anmeldung einer Ersatzmaßnahme
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
22.11.2017 
14. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
23.11.2017 
16. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
05.12.2017 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
08.12.2017 
Fortsetzung der 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:

Sachverhalt/Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16.02.2016 beschlossen, dass die aus dem Kommunalen Investitionsprogramm des Landes abrufbaren Mittel in Höhe von 0,598 Mio. € vollumfänglich für grundhafte Erneuerungen von Straßen eingesetzt werden.

 

Gemäß dem Stadtverordnetenbeschluss vom 16.02.2016 sollen die Gelder für die Straße „Am Schwimmbad“ im Stadtteil Urberach und die Straße „Am Wiesengrund“ im Stadtteil Ober-Roden Verwendung finden.

 

Beide Maßnahmen sind zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt lagen die Kosten für die beiden Maßnahmen unter dem Ausschreibungsergebnis, so dass von den abrufbaren Landesmittel in Höhe von 598.366 € noch 23.366 € verfügbar sind (vorbehaltlich Endabrechnung mit der WIBank).

 

Für freiwerdende Teile des Förderkontingents können neue Maßnahmen nachgemeldet werden. Die Auswahl der zur Förderung vorgesehenen Einzelmaßnahme bedarf der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Restfördermittel von 23.366 € für

die Gehweg- und Straßenbauarbeiten in der Schömbsstraße einzusetzen und damit beim Grundsatzbeschluss vom 16.02.2016 zu bleiben, dass die Fördermittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm des Landes vollumfänglich für grundhafte Erneuerung von Straßen eingesetzt werden.


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die aus dem Kommunalen Investitionsprogramm des Landes noch verfügbaren Fördermittel für die Gehweg- und Straßenbauarbeiten in der Schömbsstraße eingesetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme „Schömbsstraße“ betragen gemäß Ausschreibungsergebnis 44.439,96 €. Der verbleibende Differenzbetrag wird über Kostenbeteiligungen in Höhe von jeweils 5.000 € der Kath. Pfarrgemeinde St. Gallus und des Bauträgers H&G Immobilien GmbH sowie verfügbare investive Mittel der Abteilung Tiefbau finanziert. /09.11.17 Mur


Anlagen

 

(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Anlagen:  
  Nr. Name