Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Im März 2007 hatten alle Parteien gemeinsam beschlossen, den Hebesatz von 290 auf 330 Prozent anzuheben, um eben eine Straßenbeitragssatzung zu vermeiden. Die Mehreinnahmen für die Anhebung der Grundsteuer B sollten für die Grundhafte Erneuerung der Straßen verwendet werden. So hieß es bereits in der 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses 2005: [...] Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten? Antwort des Ersten Stadtrates: „Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“ [...] Auch der Bürgermeister bekräftigte diesen Verwendungszweck immer wieder. So äußerte sich Herr Kern 2013 beispielsweise in der Frankfurter Rundschau: "[...] Die Stadt Rödermark habe vor einigen Jahren die Grundsteuer in zwei Etappen erhöht – statt der Einführung von Straßenbeiträgen. Kern sieht durchaus die Möglichkeit, die Grundsteuer ein drittes Mal nach oben zu setzen. Das wäre dann allerdings erst 2017 der Fall [...]." Sowohl in der Beschlusslage, als auch öffentliche Kommunikation der Erhöhung der Grundsteuer B, wurde festgehalten, dass die Mehreinnahmen für die grundhafte Sanierung der Straßen verwendet werden sollen. Anfrage:
1. Im Haushaltsplan sind unter anderem die Einnahmen der Grundsteuer B unter der Rechnungsnummer 050 zu finden. Diese haben sich seit 2009 bis (Plan) 2017 23.841.151 EUR auf 37.341.208 EUR mehr sehr gut entwickelt. Frage: Wie hoch sind seit der Erhöhung der Grundsteuer B aus 2005 die Mehreinnahmen konkret? 2. Wie hoch sind die Investitionen seit 2005 für die Grundhafte Erneuerung von Straßen gewesen? 3. Wie hoch war dabei der Eigenanteil der Stadt Rödermark an diesen Investitionen zu grundhaften Erneuerungen der Straßen seit 2005? |
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