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Auszug - Badehaus - Nutzungsentgelt für Vereine  

 
 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0201_2/17 Badehaus - Nutzungsentgelt für Vereine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Finanzen/Administration   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beginnend erfolgen Erläuterungen zu der geplanten Erhöhung der Nutzungsentgelte durch den Ersten Stadtrat Rotter. Nach Stellungnahmen durch der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion der Freien Wähler Rödermark lässt die stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteherin zuerst über den Änderungsantrag unter TOP 14.1 und im Anschluss über die Beschlussvorlage unter TOP 14 abstimmen.

 

Nachdem die Stadtverordneten Demirdöven um 22.15 Uhr den Sitzungsraum verlassen hat, nimmt Sie an den Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 14 und 14.1 nicht teil.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nachfolgende Erhöhung der Nutzungsentgelte für die schwimmsporttreibenden Vereine in Rödermark:

 

 

-          Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2018=7,00 Euro brutto/Bahnstunde

 

-          Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2019=8,00 Euro brutto/Bahnstunde

 

r die Folgejahre wird eine durchschnittliche jährliche Erhöhung der Nutzungsentgelte um 2,5 % pro Jahr (=durchschnittliche Inflationsrate) vorgesehen. Die Erhöhung wird jeweils nach drei Jahren durch eine tatsächliche Erhöhung der Nutzungsentgelte umgesetzt.

 


Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:CDU (13), AL/Die Grünen (8), SPD (5), FDP (2)

Ablehnung:FWR (4)

Enthaltung:/