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Sachverhalt:
Am 31. Mai 2006 wurde das neue Badehaus eröffnet. Geplant war, den defizitären Schwimmbadbetrieb durch eine Nutzungserweiterung mit den Bereichen Sauna, Wellness und Gastronomie um einen positiven Deckungs-beitrag zu ergänzen.
Neben der Festlegung der Eintrittspreise wurde von der Stadtverordneten-versammlung auch beschlossen, den Vereinen Schwimmzeiten zur Verfügung zu stellen. Als Nutzungsentgelt wurde pro Bahnstunde 5,00 € beschlossen.
Durch den Wegfall des Sauna- und Wellnessbereiches konnte eines der ursprünglichen Ziele (positiver Deckungsbeitrag) nicht mehr erreicht werden. Zwischenzeitlich wurden auch aufgrund gestiegener Energie- sowie Personalkosten sowie durch die Verringerung des städtischen Zuschusses die allgemeinen Eintrittspreise in den Jahren 2009 und 2017 erhöht.
Entsprechend dem vorgenannten Sachverhalt sollen nach Anhörung mit den jeweiligen Vereinsvertretern folgende Anpassungen der Nutzungsentgelte erfolgen:
- Nutzungsentgelt bis zum 31.12.2017=5,00 Euro brutto/Bahnstunde
- Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2018=7,00 Euro brutto/Bahnstunde
- Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2019=8,00 Euro brutto/Bahnstunde
Für die Folgejahre wird eine durchschnittliche jährliche Erhöhung der Nutzungsentgelte um 2,5 % pro Jahr (=durchschnittliche Inflationsrate) vorgesehen. Die Erhöhung wird jeweils nach drei Jahren durch eine tatsächliche Erhöhung der Nutzungsentgelte umgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nachfolgende Erhöhung der Nutzungsentgelte für die schwimmsporttreibenden Vereine in Rödermark:
- Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2018=7,00 Euro brutto/Bahnstunde
- Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2019=8,00 Euro brutto/Bahnstunde
Für die Folgejahre wird eine durchschnittliche jährliche Erhöhung der Nutzungsentgelte um 2,5 % pro Jahr (=durchschnittliche Inflationsrate) vorgesehen. Die Erhöhung wird jeweils nach drei Jahren durch eine tatsächliche Erhöhung der Nutzungsentgelte umgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
JA
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