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Vorlage - VO/0190/17  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2016 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
23.11.2017 
16. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
05.12.2017 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
08.12.2017 
Fortsetzung der 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Jahresabschluss 2016  
RKB_1081839_JA_16_END_0628_ohLeers  

Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadt-
verordnetenversammlung die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes fest und entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 Nr. 5 EigBGes hierzu Stellung genommen hat.

 

Der Jahresabschluss 2016 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 18. Mai 2017 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Mainz.

 

Dem Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde am 2. August 2017 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt.

 

Nach handelsrechtlicher Betrachtung dürfen interne Leistungen innerhalb der Kommunalen Betriebe nicht ausgewiesen werden. Im Wesentlichen erbringt der Betriebshof interne Leistungen für die Geschäftsfelder Abfall, Abwasser, Badehaus und Gebäudewirtschaft. Diese betrugen in 2016 insgesamt EUR 376.463,29.

 

Die Betriebsleitung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder wie folgt zu verwenden:

 

 

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Gewinn

124.091,58

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Gewinn

877.793,63

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-557.176,92

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-102.159,24

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft

Gewinn

125.235,72

Zuführung Rücklage

 

Jahresgewinn

467.784,77

 

 

 

 

 

    

Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:


 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneinge-schränktem Bestätigungsvermerk der Schüllermann und Partner AG, Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft versehenen Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung.

 

Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:

  

 

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Gewinn

124.091,58

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Gewinn

877.793,63

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-557.176,92

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-102.159,24

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft

Gewinn

125.235,72

Zuführung Rücklage

 

Jahresgewinn

467.784,77

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2016 (4009 KB)      
Anlage 2 2 RKB_1081839_JA_16_END_0628_ohLeers (4197 KB)