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Vorlage - VO/0235/17  

 
 
Betreff: Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2018 bis 2020, getrennt nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassereinleitung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR/801-05
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
23.11.2017 
16. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
05.12.2017 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
08.12.2017 
Fortsetzung der 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Die Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ beauftragte die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Mainz mit der Ermittlung der kostendeckenden Abwassergebühren für die Jahre 2018 bis 2020, getrennt nach einer Gebühr für die Schmutzwasser- und einer Gebühr für die Niederschlagswassereinleitung.

 

Die Abwassergebührentrennung nach Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung basiert auf den Verteilungsschlüsseln des Gutachtens der Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH, Aachen.

 

Die Abwassergebührenkalkulation erfolgte nach den Vorschriften des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG). Das hessische Gesetz über kommunale Abgaben in der Fas-
sung vom 24. März 2013 sieht vor, dass die Erträge aus der Auflösung von Anliegerbeiträgen ab 2014 kosten- und somit gebührenmindernd anzusetzen sind. Außerdem sind Kostenüberdeckungen aus abgeschlossenen Gebührenzeiträumen in den folgenden fünf Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen können berücksichtigt werden.

 

Aus den letzten abgeschlossenen Kalkulationszeiträumen der Jahre 2013 bis 2015 ergeben sich folgende Überdeckungen getrennt nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassereinleitung:

 

 

Schmutzwasser

TEUR

Niederschlagswasser

TEUR

2013 – 2015

249

416

 

 

Die Neukalkulation für die Jahre 2018-2020 ergab folgende kostendeckende Be-
nutzungsgebühren:


 

Schmutzwassergebühr

EUR/m³

Niederschlagswassergebühr

EUR/m²

 

Aktuelle Gebühr

 

 

2,42

 

0,41

2018-2020

Durchschnittsgebühr ohne Ausgleich von Über- und Unterdeckungen der Vorjahre

 

 

 

2,49

 

 

 

0,45

2018-2020

Durchschnittsgebühr mit Ausgleich von Über- und Unterdeckungen der Vorjahre

 

 

 

2,42

 

 

 

0,41

 

Da gemäß § 10 KAG zum Ende des Kalkulationszeitraumes festgestellte Überdeckun-
gen zwingend innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen sind, ist für den Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020 eine kostendeckende Schmutzwassergebühr von EUR 2,42 je m³ und eine Niederschlagswassergebühr von EUR 0,41 je m² (Durchschnittsgebühr) zu erheben.

 

Kostenunterdeckungen können innerhalb der folgenden fünf Jahre Berücksichtigung finden, ein Zwang besteht aber nicht.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, die Gebühr unverändert bei EUR 2,42/m³ für Schmutzwasser und bei EUR 0,41/m² für Niederschlagswasser zu belassen.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Abwassergebühr für die Jahre 2018 bis 2020 bei EUR 2,42 je m³ für die Schmutzwassereinleitung und bei EUR 0,41 je m² für die Niederschlagswassereinleitung zu belassen.

 

Eine Anpassung der Gebührenmaßstäbe und -sätze in der Entwässerungssatzung ist nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

JA

Die Auswirkungen wurden im Wirtschaftsplan 2018 entsprechend  berücksichtigt