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Sachverhalt/Begründung: Die Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ beauftragte die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Mainz mit der Ermittlung der kostendeckenden Abwassergebühren für die Jahre 2018 bis 2020, getrennt nach einer Gebühr für die Schmutzwasser- und einer Gebühr für die Niederschlagswassereinleitung.
Die Abwassergebührentrennung nach Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung basiert auf den Verteilungsschlüsseln des Gutachtens der Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH, Aachen.
Die Abwassergebührenkalkulation erfolgte nach den Vorschriften des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG). Das hessische Gesetz über kommunale Abgaben in der Fas-
Aus den letzten abgeschlossenen Kalkulationszeiträumen der Jahre 2013 bis 2015 ergeben sich folgende Überdeckungen getrennt nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassereinleitung:
Die Neukalkulation für die Jahre 2018-2020 ergab folgende kostendeckende Be-
Da gemäß § 10 KAG zum Ende des Kalkulationszeitraumes festgestellte Überdeckun-
Kostenunterdeckungen können innerhalb der folgenden fünf Jahre Berücksichtigung finden, ein Zwang besteht aber nicht.
Die Betriebsleitung schlägt vor, die Gebühr unverändert bei EUR 2,42/m³ für Schmutzwasser und bei EUR 0,41/m² für Niederschlagswasser zu belassen. Beschlussvorschlag: Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Abwassergebühr für die Jahre 2018 bis 2020 bei EUR 2,42 je m³ für die Schmutzwassereinleitung und bei EUR 0,41 je m² für die Niederschlagswassereinleitung zu belassen.
Eine Anpassung der Gebührenmaßstäbe und -sätze in der Entwässerungssatzung ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: JA Die Auswirkungen wurden im Wirtschaftsplan 2018 entsprechend berücksichtigt
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