Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Im Stadtgebiet kommt es bei der Straßenreinigungspflicht im sogenannten Winterdienst bei Straßen mit nur einem Gehweg vermehrt zu Problemen im Bereich der Zuständigkeit.
Die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sieht in § 10 Abs. 2 eine Verpflichtung zur Schneeräumung ebenso die Grundstücke auf der gegenüberliegenden Seite – jährlich wechselnd - vor. Diese Regelung wurde nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach auch im Winter eine gerechte Lastenverteilung geboten ist, in die Mustersatzung aufgenommen. Hinsichtlich von Straßen, bei denen auf einer Seite keine straßenreinigungsrechtlich erschlossenen Grundstücke vorhanden sind, greift die Regelung des § 10 Abs. 2 nicht. Somit gilt die Privilegierung der wechselseitigen Reinigungsverpflichtung nur, wenn auf zwei Seiten straßenreinigungsrechtlich erschlossen Grundstücke sind, die sich in die Reinigung hineinteilen können. Dieser Vorschlag der Handhabung soll in § 10 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Rödermark übernommen werden.
In diesem Zusammenhang werden die Regelungen der gültigen städtischen Straßenreinigungssatzung aus dem Jahr 1978 (zuletzt geändert in 2002) an die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes angepasst. Da dies durchgängig mit Streichungen und Hinzufügungen geschehen müsste, wird eine Neufassung der Straßenreinigungssatzung vorgeschlagen.
Die Problematik der Straßenreinigungsverpflichtung bei Straßen bei denen der Gehweg durch eine öffentliche Grünfläche von der Fahrbahn getrennt wird, lässt sich auf der Grundlage der Regelungen des Hessischen Straßengesetzes nicht im Sinne der betroffenen Grundstückseigentümer lösen. Nach Auskunft des Hessischen Städte- und Gemeindebundes wird die Straßenreinigungspflicht nicht durch eine öffentliche Grünfläche getrennt. Sie besteht auch in diesem Fällen bis zur Fahrbahnmitte.
Der Vorlage beigefügt ist eine Synopse, in der die Festsetzungen der gültigen Straßenreinigungssatzung der geplanten Neufassung gegenübergestellt werden. Ebenso wird der Entwurf der Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung – Straßenreinigungssatzung - beigefügt. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung – Straßenreinigungssatzung gemäß dem beigefügten Satzungsentwurf. Die Satzung soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA/Nein
Haushaltsmittel stehen bereit bei Produkt: (HhSt.: ) Auftrag-Nummer:____________
Anlagen - Synopse zur Gegenüberstellung der aktuellen Straßenreinigungssatzung und der geplanten Neufassung - Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung – StRS)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||