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Vorlage - CAL/0259/17  

 
 
Betreff: Einführung der Straßenbeitragssatzung mit Kompensation
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
22.11.2017 
14. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
23.11.2017 
16. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
07.12.2017 
öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses und des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
05.12.2017 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   
08.12.2017 
Fortsetzung der 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben und der Auflage der Kommunalaufsicht ist eine Straßenbeitragssatzung einzuführen. Es sollen wiederkehrende Straßenbeiträge erhoben werden. Im Doppelhaushalt 2017/18 sind keine Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung von Straßen vorgesehen. Mit ersten Maßnahmen sollen mit Beginn des Jahres 2019 begonnen werden. Dies ist bei der Vorlage des Haushaltsplans für das Jahr 2019 zu berücksichtigen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. Jedes Jahr sind Straßenerneuerungsmaßnahmen durchzuführen. Das Straßennetz soll kontinuierlich erneuert werden. Es ist daher geplant, jedes Jahr eine Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen aufzuwenden. Dieses Investitionsziel ist sowohl bei der Vorlage der Haushalte als auch bei der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.

 

  1. Die Bruttoinvestitionssumme von 1 Million Euro r grundhafte Erneuerungen von Straßen hrlich zu investieren. Bei der Planung dieser Investitionsmaßnahmen ist insbesondere die Liste der grundhaft zu erneuernden Straßen zu berücksichtigen.

 

 

  1. Nicht nur hinsichtlich der Investitionssumme, sondern auch im Hinblick auf die Abrechnungsbezirke ist r ein kontinuierliches Vorgehen bei der Erneuerung der Straßen zu sorgen. Nach Möglichkeit sollen zeitlich versetzt in allen Abrechnungsbezirken Maßnahmen stattfinden.

 

  1. Alle Planungen und Maßnahmen zur Erzielung von Einsparungen und Synergieeffekten mit anderen Planungs- und Vorhaben- Trägern (insbesondere Trägern von Ver- und Entsorgungsleitungen) abzustimmen.

 

  1. Dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie mindestens einmal jährlich Bericht zu erstatten.

 

  1. Durch die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen sollen die Bürger nicht zusätzlich belastet werden. Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel  zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung