Anfrage:
1.) Warum wurde das seit Mai 2017 der Stadt vorliegende „FINORG-Konzept“ der KVG in Rödermark bis dato nicht den politischen Gremien öffentlich - zur Beratung und Beschlussfassung - vorgestellt oder diese zumindest darüber informiert?
2.) Warum wurde nicht gemäß der Zeittafel im „FINORG-Konzept“ (vgl. Seite 57) ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bis zur genannten Rückmeldefrist, Oktober 2017, herbeigeführt?
3.) Rödermark ist von der bisherigen Finanzierungsregelung besonders begünstigt und hat kreisweit vergleichsweise sehr niedrige Kosten für den ÖPNV zu tragen. Daher ist zu erwarten, dass alle 4 Finanzierungsvarianten zu Mehrkosten für Rödermark führen werden. Welche konkreten finanziellen Auswirkungen haben bzw. hätten die einzelnen Finanzierungsvarianten (A bis D) des „FINORG“-Konzept jeweils auf den Rödermärker Haushalt?
4.) Wann soll eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der/einer Rückmeldung und ggf. Festlegung auf eine Finanzierungsvariante (A, B, C oder D) des „FINORG“-Konzept in den politischen Gremien der Stadt Rödermark nunmehr erfolgen