Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 19. Oktober 2017 versehenen Gesamtabschluss 2016 gemäß § 114 HGO fest.
Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2016 erfolgte.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
05.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Die Abstimmung des Tagesordnungspunktes erfolgt unter TO A.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 19. Oktober 2017 versehenen Gesamtabschluss 2016 gemäß § 114 HGO fest.
Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2016 erfolgte.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen
Zustimmung:CDU (13), AL/Die Grünen (7), SPD (5), FWR (4), FDP (2)
Ablehnung:/
Enthaltung:/
08.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 7 - zur Kenntnis genommen
Die Abstimmung des Tagesordnungspunktes erfolgte in der Sitzung am 05.12.2017.