Nach einführenden Erläuterungen durch Bürgermeister Kern gaben alle Fraktionen Stellungnahmen zur geplanten Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ab. Im Anschluss lässt die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 des
Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, auf Antrag des Vorhabenträgers – Herrn Johann Gensert – vom 06.11.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan
„Erweiterung Hotel Odenwaldblick“
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 7 Flurstück 30 (teilweise) sowie Flurstück 31 (teilweise).
Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Sollten sich bei der Planung Abweichungen gegenüber dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.
Beabsichtigte Planung:
Durch die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Hotels samt erforderlicher Stellplatzflächen geschaffen werden.