Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des
Vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfs/ Vorhaben- und Erschließungsplan
„Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ nebst Begründung (mit Umweltbericht) sowie den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).
Grundlage dieses Beschlusses sind der Entwurf vom März 2019 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie die Stellungnahme des Bürgers.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 7, Nr. 30
(teilweise) sowie das Flurstück Fl. 6 Nr. 31 (teilweise).
Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll im Umkreis zum geplanten Vorhaben innerhalb der Gemarkung Urberach realisiert werden (z.B. Obstbaumpflanzung entlang des Bulauwegs und des Zilliggartens). Bis zum Satzungsbeschluss ist ein Maßnahmenplan im Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde zu erstellen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: