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Vorlage - SPD/0108/19  

 
 
Betreff: Ausreichender und bezahlbarer Wohnraum in der Region
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
29.04.2019 
25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
07.05.2019 
Fortsetzung der 25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
02.05.2019 
27. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
14.05.2019 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Für den Kreis Offenbach wird bis zum Jahr 2030 ein Bevölkerungszuwachse von ca. 30.000 Einwohnern prognostiziert. Zur Zeit wohnen ca. 8% der Bevölkerung des Kreises in Rödermark. Sollte der Anteil Rödermarks an der Kreisbevölkerung weiterhin in dieser Größenordnung verbleiben, wäre für Rödermark ein Zuwachs von ca. 2.400 Einwohnern notwendig.

Unabhängig von dem Bevölkerungszuwachs wird durch den Mehrbedarf an Wohnraum der schon Ansässigen und den jetzt schon vorhandenen Nachholbedarf an Wohnraum aufgrund der mangelnden Bautätigkeit in den letzten Jahrzehnten nochmals in der gleichen Größenordnung die Schaffung von weiterem Wohnraum erforderlich.

 

Die Stadt Rödermark muss sich der Aufgabe weiteren Wohnraum zu schaffen ebenso widmen, wie dies auch von den Nachbarstädten erwartet werden muss, damit langfristig ein ausgeglichenes Wohnraumangebot mit stabilen Mieten und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht.

Die Stadt Rödermark sollte daher mittelfristig - bis 2025 - die Voraussetzungen schaffen, damit etwa für 1.200 neue Einwohner Wohnraum geschaffen werden kann. Damit würde nur ein Teil des möglichen Zuzuges und des Nachholbedarfes gedeckt.

 

Bei einer im neuen Regionalen Flächennutzungsplan  angestrebten Dichte von 45 Wohneinheiten/ha entspricht dies dem Ziel der Mobilisierung von ca. 11 ha Nettobauland.

Rechnet man dazu noch die Flächen, die für den ökologischen Ausgleich des Eingriffes erforderlich sind, wären ca. 22 ha neues Bauland auszuweisen.

 

Daher bewegt sich der u.g. Vorschlag am unteren Ende des Notwendigen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, umgehend die Ausweisung eines Baugebietes mit mindestens 11 ha Nettobaufläche vorzubereiten und die dazu nötigen Beschlussvorlagen in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen.

 

Dabei sind die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Grundsätze zur Ausweisung neuer Baugebiete zu beachten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: