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Vorlage - VO/0102_1/19  

 
 
Betreff: B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick"
Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Fachbereich 6   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
14.05.2019 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_01_Äußerungen_Beschlussvorschläge  

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Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.12.2017 auf Antrag des Vorhabenträgers beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ gemäß § 12 Baugesetzbuch einzuleiten.

 

Im Zeitraum vom 27.04. bis 15.05.2018 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung/ Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch gebeten, sich zur Planung zu äußern. Die eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen einschließlich Erläuterungen sowie Beschlussvorschlägen sind in Anlage_01 dargelegt.

 

Die Beschlussvorschläge zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie Naturschutzvereinigungen sind in der beigefügten Aufstellung dargelegt (Teil C). Die Beschlussvorschläge zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sind in einer separaten Aufstellung dargelegt (Teil D).

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Stellungnahmen und Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie eines Bürgers zur Kenntnis.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen gemäß der in der Anlage „Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)“ vom 16.04.2019 gemäß den dort genannten Beschlussvorschlägen, mit Ausnahme der Beschlussvorschläge zu den Punkten 5.13, 7.2 sowie 16.3 einschließlich den jeweiligen Erläuterungen.

 

Die Beschlussfassung zu Punkt 5.13 wird folgendermaßen geändert:

 

Die Ausführungen des Kreisausschusses des Kreises Offenbach im Zusammenhang

mit der Kompensation der durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ermöglichten Eingriffe in Natur und Landschaft werden dahingehend aufgegriffen, dass in der Begründung ausgeführt wird, dass das im Rahmen der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ermittelte Defizit durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Gemarkung Urberach sowie gegebenenfalls durch Inanspruchnahme des Ökokontos der Hessischen Landgesellschaft mbH ausgeglichen wird.

 

Die Beschlussfassung zu Punkt 7.2 wird folgendermaßen geändert:

 

Die Ausführung des Kreisausschusses des Hochtaunuskreises im Themenbereich

Eingriff-/ Ausgleich bzw. Kompensation in der mit der Planung in Verbindung stehenden Eingriffen in Natur und Landschaft werden zum Anlass genommen eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung zu erstellen. Das im Rahmen dieser Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ermittelte Defizit soll durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Gemarkung Urberach sowie gegebenenfalls durch Inanspruchnahme des Ökokontos der Hessischen Landgesellschaft mbH ausgeglichen werden.

 

Die Beschlussfassung zu Punkt 16.3 wird folgendermaßen geändert:

 

Die Anregung des NABU Kreisverbandes, den naturschutzrechtlichen Ausgleich im

Umkreis von 500 m zum Plangebiet durchzuführen bedingt keine Änderung der Planung. Vonseiten des Vorhabenträgers als auch vonseiten der Stadt wird weiterhin nach geeigneten Flächen gesucht. Bisher scheiterte deren Inanspruchnahme an der fehlenden Verfügbarkeit. Es ist aber vorgesehen, den Ausgleich der durch den Bebauungsplan ermöglichten Eingriffe in Natur und Landschaft durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Gemarkung Urberach sowie gegebenenfalls über die Inanspruchnahme des Ökopunktekontos der Hessischen Landgesellschaft mbH abzugelten.

 

Sofern geeignete Flächen innerhalb der Gemarkung Urberach gefunden werden und für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen, ist gegebenenfalls der Bebauungsplanentwurf, die Begründung sowie die Anlagen entsprechend anzupassen. Die Regelungen zur Umsetzung der Maßnahmen durch den Vorhabenträger erfolgen innerhalb des Durchführungsvertrags.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

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Anlagen

 

Anlage_01_Äußerungen_Beschlussvorschläge

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01_Äußerungen_Beschlussvorschläge (10096 KB)