Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
In der seit fünf Jahrzehnten andauernden und bislang ergebnislosen Diskussion um eine Ortsumfahrung Urberach soll ein neuer Anlauf genommen werden. In diesem Sinne fand am 18.03 2019 im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in Wiesbaden eine Erörterung auf Fachebene statt. Hierbei wurde – erstmals (!) – die von der Stadt Rödermark präferierte sog. K/L-Trasse als gleichberechtigte Variante und Alternative zu den bisherigen potentiellen Trassenführungen ins Auge gefasst. Bislang wurde diese Verkehrsführung insbesondere vom Land Hessen lediglich als Maßnahme dafür gesehen, den Mehrverkehr für die Ortsdurchfahrt Urberach, der sich aus der Inbetriebnahme der Ortsumfahrung Offenthal ergibt, zu kompensieren. Auf das abgestimmte Protokoll wird verwiesen (siehe Anlage). Bei der Darstellung der Ortsumgehung Urberach im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) handelt es sich nicht um eine konkrete Planungsentscheidung, sondern zunächst um eine reine Investitionsentscheidung. Daraus folgt, dass im BVWP keine verbindliche Trassenführung enthalten ist, sondern lediglich die Festlegung, dass aufgrund des verkehrlichen Bedarfs eine Ortsumfahrung geplant werden soll. Insgesamt sind für das Land Hessen im BVWP 25 neue Ortsumfahrungen enthalten. Derzeit werden aus Kapazitätsgründen nur Projekte beplant, die bereits einen erheblichen Planungsfortschritt aufweisen. Eine Priorisierung für den Beginn neuer Ortsumgehungen soll im Jahre 2021 vorgenommen werden. Erst danach sind – in Abhängigkeit der Priorisierung - Aussagen zum Beginn der einzelnen Projekte möglich. Zur Vorbereitung eines Planfeststellungsverfahrens für eine Ortsumfahrung Urberach sind jedenfalls verschiedene Varianten zu prüfen, damit dem gesetzlich vorgeschriebenen Abwägungsgebot entsprochen und eine rechtssichere Variante entwickelt werden kann. Abwägungskriterien sind u.a. die verkehrliche Wirkung, die Wirtschaftlichkeit sowie die Umweltverträglichkeit. Aus Sicht der Stadt Rödermark kann die sog. K/L-Trasse in einer noch festzulegenden konkreten Linienführung und Ausbaumodalität diese Voraussetzungen erfüllen. Auch kann die von der Stadt Rödermark bevorzugte Variante auf die Akzeptanz der betroffenen Nachbarkommunen und Landkreise stoßen. Durch förmlichen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung soll die Vorbereitung eines entsprechenden Planfeststellungsbeschlusses eingeleitet werden.
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA
Die Maßnahme kann aus verfügbaren Mittel bei der Orts- und Regionalplanung sowie aus dem Budget des FB 6 finanziert werden. /He, 18.04.19
Anlagen
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