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Vorlage - VO/0106/19  

 
 
Betreff: Antrag auf Versetzung in den Ruhestand aus besonderen Gründen

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
02.05.2019 
27. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
14.05.2019 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

Mit Schreiben vom 17. April 2019 hat Bürgermeister Kern gegenüber dem Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann gemäß § 76a Satz 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 3 Satz 1 HGO seine Versetzung in den Ruhestand aus besonderen Gründen beantragt.

 

Er hat dies mit seiner am 30. Oktober 2018 vor der Stadtverordnetenversammlung abgegebenen Erklärung begründet. Hierin habe er sich auf seine vor der Bürgermeisterwahl 2017 gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern abgegebene Absichtserklärung bezogen, lediglich für eine Amtszeit von 2 Jahren und 1 Monat - also bis zum 30. Juni 2019 - zur Wiederwahl anzutreten.

 

Diese Absichtserklärung sei die Geschäftsgrundlage seiner zweiten Wiederwahl gewesen und hierauf konnten die Bürgerinnen und Bürger vertrauen. Ein über den 30. Juni 2019 hinausgehendes Vertrauen bestehe nicht. Es würde vielmehr einen Missbrauch des ihm entgegengebrachten Vertrauens darstellen, wollte er von seiner Erklärung abrücken und seine Amtszeit über den 30. Juni 2019 hinaus fortsetzen. Dies werde auch dadurch belegt, dass mittlerweile, nämlich am 24. März 2019, ein neuer Bürgermeister für eine Amtszeit ab 1. Juli 2019 gewählt worden sei.

 

Die Voraussetzungen nach § 40 Abs. 3 Satz 1 HGO liegen vor. Bürgermeister Kern hat, als Beamter auf Zeit, eine Amtszeit von mehr als 8 Jahren erreicht und das 55. Lebensjahr vollendet.

 

Er bittet deshalb darum, die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 76a Satz 3 HGO herbeizuführen.

 

Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu dem Antrag auf Versetzung in den Ruhestand aus besonderen Gründen, bedarf gemäß § 76 a HGO einer Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag von Herrn Bürgermeister Kern auf Versetzung in den Ruhestand aus besonderen Gründen gemäß § 76 a HGO in Verbindung mit § 49 abs. 3 Satz 1 HGO zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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