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Vorlage - VO/0089/19  

 
 
Betreff: Stadtumbau in Hessen/ Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden", Zukunft Stadtgrün/ Gesamtmaßnahme "Urberach -Nord"
Beschluss des "Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts" (ISEK) gemäß § 171 b Abs.2 Baugesetzbuch
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-1701
Federführend:Fachbereich 6   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
29.04.2019 
25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
07.05.2019 
Fortsetzung der 25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
02.05.2019 
27. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
14.05.2019 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_01_Beteiligung der Träger öffentlicher Belange-Abwägungstabelle  
ISEK Rödermark_digitale Version der Beschlussfassung_redu190405  

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Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadt Rödermark wurde mit Zuwendungsbescheid vom 01.11.2017 bzw. 01.12.2017 in die Städtebauförderprogramme „Stadtumbau in Hessen“ (Gesamtmaßnahme/ Fördergebiet „Ortskern Ober-Roden“) sowie „Zukunft Stadtgrün“ (Gesamtmaßnahme/ Fördergebiet „Urberach-Nord“) aufgenommen.

 

Gemäß Punkt 5.3 der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung“ (RiLiSE) vom 02.10.2017 hat der Zuwendungsempfänger für das jeweilige Fördergebiet spätestens ein Jahr nach der Aufnahme in das Förderprogramm ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) aufzustellen. Das ISEK bedarf der Genehmigung durch das für die Städtebauförderung zuständige Ministerium (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz).

 

Innerhalb des ISEKs sind die Ziele, Strategien und die konkreten zur Umsetzung vorgesehenen Einzelmaßnahmen in Form einer Projektliste und eines detaillierten Zeit- und Kostenplans darzustellen. Der Umfang der förderfähigen Gesamtkosten der dargestellten Einzelmaßnahmen beträgt bei der Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ (Stadtumbau in Hessen) 12.685.000 Euro, bei der Gesamtmaßnahme „Urberach Nord (Zukunft Stadtgrün) 2.996.700 Euro. Die Programmlaufzeit beträgt jeweils zehn Jahre zuzüglich einer vier Jahre dauernden Abfinanzierungszeitraums.

 

Der Erhalt von Städtebaufördermittel für die Umsetzung von vorgesehenen Einzelmaßnahmen ist durch jährliche Antragstellung zu beantragen. Einzelmaßnahmen sind nur dann förderfähig, soweit sie dem genehmigten – und durch die Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung beschlossenen – ISEK entsprechen resp. in diesem enthalten sind. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept stellt somit die Grundlage für die jährlichen Antragstellungen dar.

 

Der Entwurf des ISEKs – welcher durch das hierfür beauftragte Büro Rittmannsperger aus Darmstadt gemeinsam mit der Verwaltung sowie den lokalen Akteuren, Vereinen und Interessengemeinschaften erarbeitet wurde – wurde dem zuständigen Ministerium fristgerecht bis zum 31.10.2018 zur Prüfung vorgelegt. Diese Prüfung ist zwischenzeitlich erfolgt. Mit Datum vom 06.03.2019 erhielt die Stadt Rödermark die schriftliche Anerkennung des vorgelegten Entwurfs des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“, verbunden mit (wenigen) Auflagen sowie Hinweisen und Empfehlungen. Diese wurden in den Entwurf des ISEKs eingearbeitet.

 

Parallel zur Prüfung des Ministeriums wurde im Zeitraum von 11.01. bis 13.02.2019 eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 171 b i.V.m. § 139 Baugesetzbuch durchgeführt. Substanzielle Änderungen des ISEK-Entwurfs sind aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen nicht veranlasst. Eine Dokumentation der Beteiligung sowie Anmerkungen und Hinweise sind als Anlage wiedergegeben und wurden in den Entwurf aufgenommen.

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Beschlussvorschlag:

 

Mit dem Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Gesamtmaßnahmen „Ortskern Ober-Roden“ (Stadtumbau in Hessen) und „Urberach-Nord“ (Zukunft Stadtgrün) vom April 2019 sowie den darin beschriebenen Einzelmaßnahmen einschließlich Kosten- und Finanzierungsübersicht besteht Einverständnis.

 

  1. Mit der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange besteht Einverständnis.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) gemäß § 171 b Abs.2 Baugesetzbuch i.V.m. Punkt 5.3 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017.

 

Über die in den betreffenden Haushaltsjahren bereitzustellenden Finanzmittel entscheidet die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen.

 

Die jährliche Antragstellung beim Fördermittelgeber erfolgt im Anschluss durch Beschluss des Magistrats.

 

Das ergänzte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept einschließlich aller erforderlichen Beschlüsse ist dem Fördermittelgeber fristgerecht bis zum 14.06.2019 zu übergeben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Veranschlagung der Städtebauförderprogramme im Haushaltsplan 2019:

Stadtumbau in Hessen

Für Maßnahmen im Programmjahr 2019 sind Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 860.000 Euro veranschlagt. Es werden Zuwendungsraten in Höhe von insgesamt 73.700 Euro erwartet.

 

Zukunft Stadtgrün

Für Maßnahmen im Programmjahr 2019 sind Haushaltsmittel in Höhe von 106.000 Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 280.000 Euro veranschlagt. Es werden Zuwendungsraten in Höhe von insgesamt 30.900 Euro erwartet.

/10.04.19 Be

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Anlagen

 

Anlage_01 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange – Abwägungstabelle

Anlage_02 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept vom April 2019 (CD)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01_Beteiligung der Träger öffentlicher Belange-Abwägungstabelle (2130 KB)      
Anlage 2 2 ISEK Rödermark_digitale Version der Beschlussfassung_redu190405 (33476 KB)