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Auszug - Neuwahl des/der Ortsgerichtsvorstehers/Ortsgerichtsvorsteherin für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach)  

 
 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0096/19 Neuwahl des/der Ortsgerichtsvorstehers/Ortsgerichtsvorsteherin für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Der Stadtverordnetenvorsteher informiert darüber, dass die Fraktion Freie Wählerdermark Herr Wendelin Huber als Kandidaten r das Amt des Ortsgerichtsvorstehers vorgeschlagen hat. Dieser Vorschlag wurde einvernehmlich durch den Ältestenrat befürwortet.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher weist darauf hin, dass die Wahl gemäß den Bestimmungen des § 7 OrtsGG in Verbindung mit § 55 HGO als Mehrheitswahl durchzuführen ist. Die Wahl kann wenn niemand widerspricht in offener Abstimmung erfolgen. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, also mindestens 20 Stimmen.

 

Nachdem niemand widerspricht, lässt der Stadtverordnetenvorsteher offen abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des Amtsgerichts Langen die Ernennung von Herrn Wendelin Huber zum Ortsgerichtsvorsteher r das Ortsgericht Rödermark II (Urberach) vor.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:einstimmig gewählt

 

Zustimmung:CDU (12), AL/Die Grünen (8), SPD (5), FWR (4), FDP (4)

Ablehnung:/

Enthaltung:/