Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Das Amtsgericht Langen hat mitgeteilt, dass der Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichts Rödermark II (Ober-Roden), Herr Peter Müller, aus wichtigem Grund gemäß § 11 Abs. 2 Ortsgerichtsgesetz aus dem Amt entlassen wurde.
Für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach) ist somit ein(e) Ortsgerichtsvorsteher(in) neu zu wählen.
Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Stadt durch den Direktor des Amtsgerichtes Langen ernannt. Gewählt wird für einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes sieht vor, dass Vorschläge zur Besetzung dieses Ehrenamtes aus dem Magistrat oder aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.
Die Neuwahl des Ortsgerichtsvorstehers wird gemäß § 7 OrtsGG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 HGO für jede zu besetzende Stelle in einem eigenen Wahlgang nach Stimmenmehrheit durchgeführt. Die Stadt hat gemäß § 7 Abs. 2 OrtsGG die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfe der Stimmen der gesetzlichen Zahl entfallen sind. Die Wahl kann, wenn niemand widerspricht in offener Abstimmung erfolgen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des Amtsgerichts Langen die Ernennung von
____________________________________ zum/zur Ortsgerichtsvorsteher/-in
für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach) vor.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||