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Vorlage - VO/0085/19  

 
 
Betreff: Ermittlung der Abfallgebühren für die Jahre 2018 und 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark"
Magistrat
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
02.05.2019 
27. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
14.05.2019 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

Die Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ beauftragte die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Mainz mit der Ermittlung der kostendeckenden Abfallgebühren für die Jahre 2018 und 2019.

 

Die Abfallgebührenkalkulation erfolgte nach den Vorschriften des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG). Das hessische Gesetz über kommunale Abgaben sieht in § 10 vor, dass Kostenüberdeckungen eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden.

 

Grundlage der Gebührenkalkulation ist die Satzung über die Entsorgung von Abfällen der Stadt Rödermark in der seit 1. Januar 2016 geltenden Fassung.

 

Nach dem Ergebnis der unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze und der Vorschriften des KAG erstellten Kalkulation ergeben sich für die Jahre 2018 und 2019 folgende kostendeckenden Gebühren:

 

Gefäß-

volumen

2017

2018

2019

Grund-gebühr

Leistungs-gebühr

Grund-gebühr

Leistungs-gebühr

Grund-gebühr

Leistungs-gebühr

Liter

EUR/Jahr

EUR/Leerung

EUR/Jahr

EUR/Leerung

EUR/Jahr

EUR/Leerung

60

93,12

7,16

93,13

7,16

93,13

7,16

80

124,16

9,55

124,18

9,55

124,18

9,55

120

186,24

14,33

186,26

14,33

186,26

14,33

240

372,47

28,65

372,53

28,66

372,53

28,66

1.100

1.707,16

131,32

1.707,42

131,34

1.707,42

131,34

50 (Sack)

 

6,00

 

5,97

 

5,97

 

Gebühr für die Zusatzbehältervolumen beim Bioabfallgefäß:

 

2017: 0,40 EUR je Liter

2018: 0,40 EUR je Liter

2019: 0,40 EUR je Liter

Die Betriebsleitung schlägt vor, die Gebühr unverändert für die Jahre 2018 und 2019 zu belassen.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Abfallgebühr für die Jahre 2018 bis 2019 unverändert wie folgt zu belassen:

 

Gefäß-

volumen

 

Grund-gebühr

Leistungs-gebühr

Liter

EUR/Jahr

EUR/Leerung

60

93,12

7,16

80

124,16

9,55

120

186,24

14,33

240

372,47

28,65

1.100

1.707,16

131,32

50 (Sack)

 

6,00

 

Gebühr für die Zusatzbehältervolumen beim Bioabfallgefäß: 0,40 EUR je Liter

 

 

Eine Anpassung der Gebührenmaßstäbe und -sätze in der Abfallsatzung ist nicht erforderlich.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

Die Auswirkungen wurden im Wirtschaftsplan 2019 entsprechend berücksichtigt

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