Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Die Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ beauftragte die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Mainz mit der Ermittlung der kostendeckenden Abfallgebühren für die Jahre 2018 und 2019.
Die Abfallgebührenkalkulation erfolgte nach den Vorschriften des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG). Das hessische Gesetz über kommunale Abgaben sieht in § 10 vor, dass Kostenüberdeckungen eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden.
Grundlage der Gebührenkalkulation ist die Satzung über die Entsorgung von Abfällen der Stadt Rödermark in der seit 1. Januar 2016 geltenden Fassung.
Nach dem Ergebnis der unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze und der Vorschriften des KAG erstellten Kalkulation ergeben sich für die Jahre 2018 und 2019 folgende kostendeckenden Gebühren:
Gebühr für die Zusatzbehältervolumen beim Bioabfallgefäß:
2017: 0,40 EUR je Liter 2018: 0,40 EUR je Liter 2019: 0,40 EUR je Liter Die Betriebsleitung schlägt vor, die Gebühr unverändert für die Jahre 2018 und 2019 zu belassen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Abfallgebühr für die Jahre 2018 bis 2019 unverändert wie folgt zu belassen:
Gebühr für die Zusatzbehältervolumen beim Bioabfallgefäß: 0,40 EUR je Liter
Eine Anpassung der Gebührenmaßstäbe und -sätze in der Abfallsatzung ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA Die Auswirkungen wurden im Wirtschaftsplan 2019 entsprechend berücksichtigt
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||