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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2019 (VO/0017/19) die Grundstücksverfügungen im Rahmen des Bauvorhabens der Frank Immobilien GmbH beschlossen. Die Planungen für das Vorhaben und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden immer konkreter. Dabei wurde ein höherer Flächenbedarf festgestellt. Dieser resultiert hauptsächlich aus der Tatsache, dass der Vorhabenträger auf eigener Fläche eine Wendeschleife mit ausreichendem Radius realisieren möchte, um eine nicht gewollte Nutzung des Weges entlang des Friedhofs auszuschließen. Weiterhin werden noch Flächen für oberirdische Stellplätze und Eingrünungsmaßnahmen benötigt.
Der Vorhabenträger fragt daher an, ob die Stadt bereit wäre, auf die Übertragung der 1.104 m² aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 7 Flurstücke 7 und 8 zu verzichten (Fl. 2 auf dem Lageplan). Für die Stadt ist diese Fläche – wie eine erweiterte Überprüfung gezeigt hat – entbehrlich. Der Ausgleichsbetrag (ursprünglich 38.200 €, siehe Punkt 3 des STAVO-Beschlusses) erhöht sich dadurch um 110.400 €. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken auf die Fläche zu verzichten.
Beschlussvorschlag:
Ergänzend zur Beschlussfassung vom 19.02.2019 – VO/0017/19 – wird im Rahmen des Bauvorhabens der Frank Immobilien GmbH in der Kapellenstraße 3, 5 und 7 folgender Ergänzungs- bzw. Änderungsbeschluss gefasst:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA
Die Ausgleichsleistungen stellen außerordentliche Erträge dar. /He, 10.04.19
Anlagen:
VO/0017/19
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