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Vorlage - VO/0099/19  

 
 
Betreff: Grundstücksverfügung im Bereich Kapellenstraße 3, 5 und 7
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/941-12
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
29.04.2019 
25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
07.05.2019 
Fortsetzung der 25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
02.05.2019 
27. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
14.05.2019 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
VO 17-19  

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Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2019 (VO/0017/19) die Grundstücksverfügungen im Rahmen des Bauvorhabens der Frank Immobilien GmbH beschlossen.

Die Planungen für das Vorhaben und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden immer konkreter. Dabei wurde ein höherer Flächenbedarf festgestellt. Dieser resultiert hauptsächlich aus der Tatsache, dass der Vorhabenträger auf eigener Fläche eine Wendeschleife mit ausreichendem Radius realisieren möchte, um eine nicht gewollte Nutzung des Weges entlang des Friedhofs auszuschließen. Weiterhin werden noch Flächen für oberirdische Stellplätze und Eingrünungsmaßnahmen benötigt.

 

Der Vorhabenträger fragt daher an, ob die Stadt bereit wäre, auf die Übertragung der 1.104 m² aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 7 Flurstücke 7 und 8 zu verzichten (Fl. 2 auf dem Lageplan). Für die Stadt ist diese Fläche – wie eine erweiterte Überprüfung gezeigt hat – entbehrlich. Der Ausgleichsbetrag (ursprünglich 38.200 €, siehe Punkt 3 des STAVO-Beschlusses) erhöht sich dadurch um 110.400 €.

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken auf die Fläche zu verzichten.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Ergänzend zur Beschlussfassung vom 19.02.2019 – VO/0017/19 – wird im Rahmen des Bauvorhabens der Frank Immobilien GmbH in der Kapellenstraße 3, 5 und 7 folgender Ergänzungs- bzw. Änderungsbeschluss gefasst:

 

  • Die Frank Immobilien GmbH überträgt keine Teilfläche aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 7 Flurstücke 7 und 8 an die Stadt Rödermark.

 

  • Die Frank Immobilien GmbH zahlt an die Stadt Rödermark einen Ausgleichsbetrag von insgesamt 148.600 €, statt 38.200 €.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Die Ausgleichsleistungen stellen außerordentliche Erträge dar.

/He, 10.04.19

 

 

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Anlagen:

 

VO/0017/19

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO 17-19 (198 KB)