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Aufgrund eines Widerstreites der Interessen verlässt Stadtrat Gensert gemäß § 25 HGO vor dem Aufruf der Tagesordnungspunkte TOP 16 und TOP 17 den Sitzungssaal. Der Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann ruft im Anschluss die Tagesordnungspunkte 16 und 17 gemeinsam zur Abstimmung ohne Aussprache auf.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Stellungnahmen und Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie eines Bürgers zur Kenntnis.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen gemäß der in der Anlage „Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)“ vom 16.04.2019 gemäß den dort genannten Beschlussvorschlägen, mit Ausnahme der Beschlussvorschläge zu den Punkten 5.13, 7.2 sowie 16.3 einschließlich den jeweiligen Erläuterungen.
Die Beschlussfassung zu Punkt 5.13 wird folgendermaßen geändert:
Die Ausführungen des Kreisausschusses des Kreises Offenbach im Zusammenhang mit der Kompensation der durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ermöglichten Eingriffe in Natur und Landschaft werden dahingehend aufgegriffen, dass in der Begründung ausgeführt wird, dass das im Rahmen der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ermittelte Defizit durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Gemarkung Urberach sowie gegebenenfalls durch Inanspruchnahme des Ökokontos der Hessischen Landgesellschaft mbH ausgeglichen wird.
Die Beschlussfassung zu Punkt 7.2 wird folgendermaßen geändert:
Die Ausführung des Kreisausschusses des Hochtaunuskreises im Themenbereich Eingriff-/ Ausgleich bzw. Kompensation in der mit der Planung in Verbindung stehenden Eingriffen in Natur und Landschaft werden zum Anlass genommen eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung zu erstellen. Das im Rahmen dieser Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ermittelte Defizit soll durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Gemarkung Urberach sowie gegebenenfalls durch Inanspruchnahme des Ökokontos der Hessischen Landgesellschaft mbH ausgeglichen werden.
Die Beschlussfassung zu Punkt 16.3 wird folgendermaßen geändert:
Die Anregung des NABU Kreisverbandes, den naturschutzrechtlichen Ausgleich im Umkreis von 500 m zum Plangebiet durchzuführen bedingt keine Änderung der Planung. Vonseiten des Vorhabenträgers als auch vonseiten der Stadt wird weiterhin nach geeigneten Flächen gesucht. Bisher scheiterte deren Inanspruchnahme an der fehlenden Verfügbarkeit. Es ist aber vorgesehen, den Ausgleich der durch den Bebauungsplan ermöglichten Eingriffe in Natur und Landschaft durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Gemarkung Urberach sowie gegebenenfalls über die Inanspruchnahme des Ökopunktekontos der Hessischen Landgesellschaft mbH abzugelten.
Sofern geeignete Flächen innerhalb der Gemarkung Urberach gefunden werden und für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen, ist gegebenenfalls der Bebauungsplanentwurf, die Begründung sowie die Anlagen entsprechend anzupassen. Die Regelungen zur Umsetzung der Maßnahmen durch den Vorhabenträger erfolgen innerhalb des Durchführungsvertrags.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen
Zustimmung:CDU (12), AL/Die Grünen (8), SPD (5), FWR (4), FDP (4) Ablehnung:/ Enthaltung:/ |
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