Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. März 2019 das endgültige Wahlergebnis der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ermittelt und folgende Feststellung getroffen:
1.Zahl der Wahlberechtigten20.824 2.Zahl der Wählerinnen und Wähler10.190 3.Zahl der gültigen Stimmen10.052 4.Zahl der ungültigen Stimmen 138
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Herr Jörg RotterCDU5.593 Stimmen55,6 % Frau Andrea SchülnerAL/Grüne2.431 Stimmen24,2 % Herr Dr. Kartsten Falk2.028 Stimmen20,2 %
Gegen die Gültigkeit der Wahl konnte nach der öffentlichen Bekanntmachung am 04. April 2019 binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. In diesem Zeitraum wurden keine Einsprüche gemäß § 50 Ziffer 1 bis Ziffer 3 KWG erhoben. Somit kann die Stadtverordnetenversammlung in der ersten Sitzung nach Ablauf der Einspruchsfrist gemäß § 50 Ziffer 4 KWG in Verbindung mit § 74 KWO die Gültigkeit der Wahlen erklären. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung erklärt die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters vom 24. März 2019. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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