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Sachverhalt/Begründung:
Östlich des bestehenden Hotels „Odenwaldblick“ im Stadtteil Bulau ist durch den Eigentümer eine Hotelerweiterung in Form eines zusätzlichen Gebäudetrakts vorgesehen. Durch den Neubau soll der gesamte Hotelstandort langfristig gesichert und ein attraktives Angebot geschaffen werden. Vorgesehen ist ein Neubau mit drei sichtbaren Vollgeschossen, einem Staffelgeschoss (Nicht-Vollgeschoss) mit Flachdach und extensiver Dachbegrünung sowie eine teilweise Unterkellerung insbesondere für Technik- und Abstellräume. Nach Süden hin ist die Errichtung einer Terrasse geplant. Nördlich des geplanten Gebäudes soll für das bestehende Hotel sowie den Neubau eine gemeinsame Stellplatzanlage entstehen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.12.2017 auf Antrag des Vorhabenträgers beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ gemäß § 12 Baugesetzbuch einzuleiten. Hierdurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben geschaffen werden. Der Vorhaben-/ und Erschließungsplan mit der Darstellung des konkreten Vorhabens wird dabei Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Innerhalb des Durchführungsvertrags verpflichtet sich der Vorhabenträger darüber hinaus zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist. Gemäß den Bestimmungen des § 12 BauGB sind alle Kosten, die mit dem Bauleitplanverfahren sowie der Realisierung des Vorhabens verbunden sind, durch den Vorhabenträger zu tragen.
Im Zeitraum vom 27.04. bis 15.05.2018 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung/ Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch gebeten, sich zur Planung zu äußern. Die eingegangenen Äußerungen einschließlich Erläuterungen sowie Beschlussvorschlägen sind in Anlage_01 dargelegt.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung bezüglich der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen, kann das Bebauungsplanverfahren mit der öffentlichen Auslegung bzw. mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch fortgesetzt werden. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfs/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ nebst Begründung (mit Umweltbericht) sowie den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).
Grundlage dieses Beschlusses sind der Entwurf vom März 2019 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie die Stellungnahme des Bürgers.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 7, Nr. 30 (teilweise) sowie das Flurstück Fl. 6 Nr. 31 (teilweise).
Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll im Umkreis zum geplanten Vorhaben innerhalb der Gemarkung Urberach realisiert werden (z.B. Obstbaumpflanzung entlang des Bulauwegs und des Zilliggartens). Bis zum Satzungsbeschluss ist ein Maßnahmenplan im Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde zu erstellen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen
Anlage_01_Entwurf_B35_März_2019 Anlage_02_Entwurf_Begründung_B35_März_2019 Anlage_03_Entwurf_Umweltbericht_März_2019 Anlage_04_Bestandskarte Anlage_05_EuA-Bilanzierung Anlage_06_Artenschutz Anlage_07_Lärm Anlage_08_Verkehr
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