Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Tagespflege ist ein sehr wichtiger Baustein für ein umfassendes Betreuungsangebot für Kinder bis 3 Jahre. Tageseltern betreuen in Kleingruppen bis zu 5 Kinder, bieten ein persönliches, häusliches Umfeld und oftmals ein hohes Maß an Flexibilität. Für viele Kinder ist diese Kleingruppenbetreuung auch für die frühkindliche Bildung besonders förderlich. Für die Allgemeinheit ist diese Form der Kinderbetreuung zudem besonders vorteilhaft, bietet sie doch ein weit besseres Preis-/Leistungsverhältnis als die Betreuung in stationären Einrichtungen. Fazit: es gibt also viele Gründe, die Tagespflege zu fördern und nach Möglichkeit auszubauen. Auch die Stadt Rödermark bemüht sich in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderschutzbund sehr, die Tageseltern zu unterstützen und zu fördern.
Die Vergütung der Tageseltern ist sehr exakt an der tariflichen Vergütung von Erziehern in den Betreuungseinrichtungen angelehnt. Zusatzzahlungen – ob von Elternseite oder auch von den Kommunen – sind daher nach aktuellem Kenntnisstand nicht erlaubt. Allein dieser Punkt erschwert es, weitere Tageseltern zu finden, denn diese müssen vielfältige und strenge Auflagen hinsichtlich der genutzten Räumlichkeiten erfüllen, müssen sich um Weiterbildungen und viele administrative Dinge kümmern. Die Vergütung ist dabei angelehnt an den aktuellen Tarifvertrag, der zurzeit eine Bezahlung nach EG S8a vorsieht. Jedoch 11 von 13 Kommunen im Kreis Offenbach zahlen aktuell bereits freiwillig über Tarif, meist vergleichbar mit EG S8b. Damit werden Tageseltern aktuell am Ende des Tages schlechter bezahlt, als die meisten Erzieher/-innen in stationären Einrichtungen. Diesen Zustand gilt es schnellstmöglich zu ändern. Anfrage:
1) Wie fördert die Stadt Rödermark ihre Tageseltern aktuell zusätzlich zu den Vergütungen durch den Kreis Offenbach (Ausstattung, Vergünstigungen, Fortbildungen, Zuschüsse etc.)? 2) Welche kommunalspezifischen Fördermöglichkeiten für Tageseltern gibt es prinzipiell? Welche Kosten würden diese im Einzelnen verursachen (bzw. verursachen sie), wenn man von der aktuellen Anzahl an Tageseltern ausgeht? 3) Wäre eine direkte finanzielle Aufstockung der Bezüge durch die Stadt rechtlich möglich? 4) Welche anderen Möglichkeiten sieht der Magistrat, den finanziellen Nachteil der Tageseltern durch die freiwillige Höhergruppierung des Erziehungspersonals in KiTas auszugleichen? 5) Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, langfristig zusätzliche Tageseltern zu gewinnen?
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